BundesratStenographisches Protokoll799. Sitzung / Seite 127

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15.59.04

Bundesrätin Elisabeth Grimling (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir werden dieser Gesetzesvorlage zustimmen – so hoffe ich; also unsere Fraktion auf jeden Fall. Ich darf es auch ein bisschen erläutern.

Das Bundesgesetz über die Rechtspersönlichkeit von religiösen Bekenntnisgemein­schaften – ich habe auch versucht, mich da hineinzulesen –, für die galt, dass der Erwerb oder die Versagung der Rechtspersönlichkeit über Antrag geregelt wurde, muss aufgrund eines Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes vom 25. September 2010 der neuen Rechtslage angepasst werden, wobei sich dieses Erkenntnis auf eine Kritik des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte stützt.

Die bisherige Regelung wurde als sachlich nicht ausreichend differenziert und damit letztendlich als gleichheitswidrig erkannt. Das bisher vorgesehene Erfordernis eines Bestandes durch 20 Jahre, davon zehn Jahre als religiöse Bekenntnisgemeinschaft, wurde als ein nicht ausreichendes Eingehen auf die individuelle Situation der Konfes­sionen angesehen. Außerdem sah das Gesetz bisher zwar Anerkennungserfordernisse vor, regelte aber den Fall der Aufhebung der Anerkennung nicht rechtsschutzfähig.

Die Neufassung enthält eine Verkürzung der Mindestbestandsdauer auf fünf Jahre, einen Entfall der Mindestzeit für jene Religionen, die in Organisation und Lehre in eine internationale Gemeinschaft eingebunden sind und eine weitere Aufzählung der Anerkennungsvoraussetzungen und der zu erbringenden Nachweise sowie Verfahrensregelungen für die Aufhebung.

Die Novellierung sorgt somit – unserer Meinung nach – für eine menschen­rechts­konforme Regelung und sollte daher auch die Zustimmung des Bundesrates finden. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

16.01


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Nun gelangt Frau Bundesminister Dr. Schmied zu Wort. – Bitte.

 


16.01.48

Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied: Herr Präsident! Liebe Mitglieder des Bundesrates! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es wurde schon ausgeführt: Das vorliegende Gesetz ist, wenn Sie so wollen, eine Reaktion auf den Europäischen Gerichtshof für Menschrechte, und wir waren da auch, was die Umsetzung betrifft, unter einem gewissen Zeitdruck.

Ich möchte auf einen Punkt besonders Bezug nehmen, nämlich auf die zwei verschiedenen Arten der Rechtsstellung, die wir in dem Zusammenhang kennen. Es gibt auf der einen Seite den Begriff der Bekenntnisgemeinschaft, den man jetzt, sage ich, relativ leicht erwerben kann, und es gibt die zweite Kategorie – und um die geht es hier primär –, nämlich die Frage der gesetzlichen Anerkennung.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der Frage der gesetzlichen Anerkennung sind ganz wesentliche Konsequenzen verbunden, so zum Beispiel auch der Religions­unterricht an Schulen. Es ist daher, denke ich, erklärbar und auch begründbar, warum es hier definierte Kriterien geben muss. Die zwei Hauptkriterien konzentrieren sich auf den Bestand auf der einen Seite und auf die finanzielle Grundlage der Gemeinschaft auf der anderen Seite. Und genau betreffend diesen Punkt des Bestandes wurden wir kritisiert und in dem Punkt war die Novelle notwendig.

Ich möchte einen Punkt herausgreifen, weil der in der öffentlichen Diskussion kurz angerissen wurde, nämlich die Frage der Mindestanzahl der Mitglieder. Dabei möchte ich unterstreichen, dass die Mindestanzahl der Mitglieder schon im Jahr 1998 definiert


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