BundesratStenographisches Protokoll799. Sitzung / Seite 145

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Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist ebenfalls die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit ange­nommen.

17.10.0219. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über Investmentfonds (Investmentfondsgesetz 2011 – InvFG 2011) erlassen sowie das Bankwesengesetz, das Wertpapierauf­sichts­gesetz 2007, das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das Finanzmarktaufsichts­behördengesetz, das Pensionskassengesetz, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz, das Einkom­men­steuergesetz 1988, das EU-Quellensteuergesetz, das Konsumenten­schutz­gesetz und das Finanzsicherheiten-Gesetz geändert werden (1254 d.B. und 1326 d.B. sowie 8561/BR d.B.)

20. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2011 betreffend Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung des Staates Katar zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll (1201 d.B. und 1329 d.B. sowie 8562/BR d.B.)

21. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2011 betreffend Änderung der Anhän­ge I und II des Übereinkommens betreffend die Prüfung und Bezeichnung von Edelmetallgegenständen (1228 d.B. und 1330 d.B. sowie 8563/BR d.B.)

 


Vizepräsident Reinhard Todt: Wir gelangen nunmehr zu den Punkten 19 bis 21 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Berichterstatter zu den Punkten 19 bis 21 ist Herr Bundesrat Lampel. – Bitte um die Berichte.

 


17.10.55

Berichterstatter Michael Lampel: Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesminis­ter! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Finanzaus­schusses über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über Investmentfonds – Investmentfonds­gesetz 2011 – erlassen sowie das Bankwesengesetz, das Wertpapieraufsichtsge­setz 2007, das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehör­dengesetz, das Pensionskassengesetz, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbstän­digenvorsorgegesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz, das Einkommensteuer­gesetz 1988, das EU-Quellensteuergesetz, das Konsumentenschutzgesetz und das Finanz­sicher­heiten-Gesetz geändert werden.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme sogleich zur Antragstellung.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juli 2011 mit Stim­menmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


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