Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist ebenfalls die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über Investmentfonds (Investmentfondsgesetz 2011 – InvFG 2011) erlassen sowie das Bankwesengesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007, das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Pensionskassengesetz, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das EU-Quellensteuergesetz, das Konsumentenschutzgesetz und das Finanzsicherheiten-Gesetz geändert werden (1254 d.B. und 1326 d.B. sowie 8561/BR d.B.)
20. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2011 betreffend Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung des Staates Katar zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll (1201 d.B. und 1329 d.B. sowie 8562/BR d.B.)
21. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2011 betreffend Änderung der Anhänge I und II des Übereinkommens betreffend die Prüfung und Bezeichnung von Edelmetallgegenständen (1228 d.B. und 1330 d.B. sowie 8563/BR d.B.)
Vizepräsident Reinhard Todt: Wir gelangen nunmehr zu den Punkten 19 bis 21 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Berichterstatter zu den Punkten 19 bis 21 ist Herr Bundesrat Lampel. – Bitte um die Berichte.
Berichterstatter Michael Lampel: Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über Investmentfonds – Investmentfondsgesetz 2011 – erlassen sowie das Bankwesengesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007, das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Pensionskassengesetz, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das EU-Quellensteuergesetz, das Konsumentenschutzgesetz und das Finanzsicherheiten-Gesetz geändert werden.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme sogleich zur Antragstellung.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juli 2011 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
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