BundesratStenographisches Protokoll799. Sitzung / Seite 154

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Das sind fünf wesentliche Kritikpunkte, von denen ich jetzt zwei nicht ausführlich erwähnt habe. Das heißt, das ist aus unserer Sicht eine sehr gut begründete Ableh­nung dieser Novelle. (Beifall bei den Bundesräten Dönmez und Kerschbaum.)

17.41


Vizepräsident Reinhard Todt: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Köberl. – Bitte.

 


17.41.59

Bundesrat Günther Köberl (ÖVP, Steiermark): Geschätzter Herr Präsident! Ge­schätzte Frau Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben diese Argumente bereits in der Debatte im Nationalrat hören können. Das ist die eine Sicht.

Die andere Sicht ist – Frau Kollegin Kickert, Sie haben ihre Rede damit begonnen, warum diese Novelle notwendig ist –, dass es eben um die Umsetzung der EU-Richtlinie bis 30. Juni 2011 geht. Das Ziel ist die Anpassung des österreichischen Kriegsmaterialgesetzes, damit diese Richtlinie ab dem 30. Juni 2012 in Kraft treten kann.

Mit der Umsetzung dieser EU-Richtlinie schaffen wir entgegen den Ausführungen von Frau Kollegin Kickert sehr wohl gemeinsame Standards bei der Verbringung von Kriegsmaterial innerhalb der Europäischen Union. Der überwiegende Teil – und das haben Sie nicht gesagt – der angesprochenen Verteidigungsgüter ist nicht Kriegsma­terial. Das ist nur ein kleiner Teil, dieser ist im sehr strengen österreichischen Außen­handelsgesetz auch klar geregelt, und man muss wirklich betonen, dass diese Regeln hier viel strenger sind als in vielen anderen Ländern. (Bundesrätin Dr. Kickert: ... Standards!)

Wesentlich sind – und darüber herrscht Konsens – die Pflichten bei der Ein- und Ausfuhr und der Durchfuhr von Kriegsmaterial sowie die Kontrollen, die genau festgelegt werden. Über alle Ein-, Aus- und Durchfuhren sind detaillierte Aufzeich­nun­gen zu führen.

Was ist nun konkret aufzuzeichnen? – Die konkrete Bezeichnung des Kriegsmaterials samt technischer Spezifikation und entsprechender Nummerierung, die Menge und der Wert des Kriegsmaterials, das Datum und der Zweck der Verbringung, Name und Anschrift des Absenders, des Empfängers und gegebenenfalls des Endverbrauchers, Nachweise über die Einhaltung allfälliger Auflagen und Bedingungen sowie beste­hender Informationsverpflichtungen, allfällige zusätzliche Bescheide, Dokumente und Unterlagen: Diese Aufzeichnungen sind, wie wir schon gehört haben, fünf Jahre aufzubewahren. (Zwischenruf der Bundesrätin Dr. Kickert.)

Die von den Grünen kritisierten Bescheinungen über die Endverbraucherkontrolle, Frau Kollegin Kickert – neudeutsch auch die sogenannten Enduser-Zertifikate – können ausschließlich durch eine staatliche Stelle ausgestellt werden. Das wissen Sie. Dadurch wird auch sichergestellt, dass es zu keinem Weiterverkauf kommt. Alle Einfuhren sind vom Empfänger, alle Ausfuhren vom Absender unter Angabe der vor­geschriebenen Information dem Bundesministerium für Inneres unverzüglich zu mel­den.

Sehr geehrte Damen und Herren! Durch die Umsetzung dieser EU-Richtlinie erweitern wir auch die Kontrollmöglichkeiten vor Ort – wir haben im Ausschuss darüber gesprochen –, da auch alle Organe des Sicherheitsdienstes einbezogen werden können und künftig mit umfangreichen Kontroll-, Betretungs- und Einschaurechten ausgestattet sind. (Bundesrätin Dr. Kickert: Aber es gibt keine Verpflichtung dazu!)

Es handelt sich hier um eine EU-Richtlinie, die eine Vereinfachung und zum Teil auch eine Entbürokratisierung bringt, ja sogar für Einsparungen gegenüber dem Status quo


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite