BundesratStenographisches Protokoll799. Sitzung / Seite 176

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erworben und aufgeklebt werden musste und dass bei sachgemäßer Rückgabe dadurch auch Geld zurückgeflossen wäre.

Wir wissen aber auch, wie es ist, wenn Dinge sich länger hinziehen, wenn verschie­dene Gegenstände längerlebig sind, wenn man Rechnungen nicht mehr findet, Pickerl verlegt, et cetera. Dann ist halt auch ein wenig Schlampigkeit im Spiel, und wir neigen eher dazu, dann keine Anträge zu stellen, uns nicht mehr darum zu bemühen. Und so ist es letztendlich auch dazu gekommen, dass unverhältnismäßig viel Geld in diesem „Umweltforum Haushalt“, in dieser GesmbH & Co KG sowie in der Privatstiftung rückgestellt wurde.

Das heißt, es hat „niemand“ – unter Anführungszeichen – mehr adäquate Anträge gestellt, und letztendlich wäre es aufgrund von Nichthinterfragen eigentlich dazu gekommen, dass sich dieses UFH letztendlich aufgelöst hätte und die Mittel dann im UFH verblieben wären.

Dank der Arbeiterkammer und deren Bemühungen ist es allerdings dazu gekommen, dass es doch wieder ein System gibt, dass die Geldmittel hinsichtlich dieser Entsor­gungsplakette dorthin zurückfließen lässt, wo sie hinkommen sollen – das heißt letzt­endlich zu den Konsumentinnen und Konsumenten. Ich glaube, mit diesem Gesetz ist ein guter Weg zur Rückführung, nämlich durch Antragstellung, gefunden worden.

Es müsste dies aber noch relativ gut publik gemacht werden und es müssten letzt­endlich auch die KonsumentInnen mehr darauf aufmerksam gemacht werden, dass sie bei Antragstellung und bei Bekanntgabe der Pickerlnummer oder des Gut­scheins per Antragsformular den Nominalwert rückerstattet erhalten; und dies bis 2035, weil wir wissen, dass bürgerliche Verträge 30 Jahre rückwirkend einzufordern sind.

Daher werden wir im guten Sinne und im Sinne der Konsumentinnen und Konsu­menten diesem Antrag, dieser Gesetzesvorlage auch unsere Zustimmung geben. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesräten der ÖVP.)

19.05


Präsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Zu Wort gelangt Frau Bundesministerin Dr. Karl. – Bitte.

 


19.05.14

Bundesministerin für Justiz Mag. Dr. Beatrix Karl: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Mitglieder des Bundesrates! Die Vorgeschichte betreffend diese soge­nannten Kühlschrankpickerl wurde von Frau Bundesrätin Kerschbaum schon sehr gut dargestellt, und mit dem heute vorliegenden Gesetzesbeschluss wird einerseits ein rechtssicherer Transfer von mehr als 24 Millionen € an Leistungen aus dem Vermögen der UFH in Bundesvermögen sichergestellt, und gleichzeitig wird auch die zukünftige Abwicklung und Prüfung der noch bestehenden Rückzahlungsansprüche aus den sogenannten Kühlschrankpickerln für die Konsumenten geregelt.

Die Republik erspart sich damit zum einen jahrelange Rechtsstreitigkeiten und erhält zudem sofort die Mittel für die im Initiativantrag genannten Zwecke, und zum anderen können somit auch zahlreiche Arbeitsplätze in der Umweltbranche gesichert werden.

Frau Bundesrätin Kerschbaum hat aber auch zwei Fragen an mich gestellt, die ich sehr gerne beantworte.

Die eine Frage war: Wie viel Geld liegt insgesamt in dieser Privatstiftung?

Insgesamt waren Verbindlichkeiten aus der Rückabwicklung des UFH-Systems in der Höhe von 31,5 Millionen € vorhanden. Diese setzen sich wie folgt zusammen: 19,2 Mil­lionen € aus UFH-Gutscheinen, 20,9 Millionen € aus UFH- und PEG-Plaketten abzüg­lich 8,6 Millionen € aus Konsumentenaktionen. Das ergibt 31,5 Millionen € an Verbind-


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