BundesratStenographisches Protokoll799. Sitzung / Seite 177

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lichkeiten. Diesen Verbindlichkeiten standen aber liquide und liquiditätsnahe Mittel in Höhe von lediglich 21,6 Millionen € gegenüber, woraus sich ein negatives Eigenkapital in Höhe von 10 Millionen € ergibt.

Diese Zahlen sind durch die Berechnung der BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft belegt.

Die Frage, die ebenfalls gestellt wurde, war dann: Was passiert mit dem Geld, das übrig bleibt?, beziehungsweise: Wie viel Geld bleibt dann über, und was passiert mit dem Geld, das überbleibt?

Der UFH bleiben zirka 2 Millionen € übrig, die dann zur Begleichung von Steuern, Gehältern und durch die Weiterführung der Geschäftstätigkeit verursachten Aufwen­dungen verwendet werden. Abgesehen davon übernimmt die UFH laut dem vorliegen­den Gesetzesbeschluss ja auch unentgeltlich die Prüfung und Abwicklung der Rückzahlungsansprüche bis Ende 2020 sowie die Rückzahlungen der Kühlgeräte­entsorgungsbeiträge bis Ende 2013.

Das heißt, die UFH gibt ja die Geschäftstätigkeit noch nicht auf, sondern ist auch noch weiter mit Rückabwicklungen beschäftigt. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Bundesräten der SPÖ.)

19.07


Präsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

19.08.2537. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Bundespflegegeldgesetz, das Ver­brechens­opfergesetz, das Poststrukturgesetz und das Bundesbehindertengesetz geändert werden (Pflegegeldreformgesetz 2012) (1208 d.B. und 1287 d.B. sowie 8522/BR d.B. und 8552/BR d.B.)

 


Präsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Somit kommen wir zum 37. Punkt der Tages­ordnung.

Aus diesem Anlass begrüße ich sehr herzlich Herrn Sozialminister Hundstorfer hier bei uns im Bundesrat. Herzlich willkommen! (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie bei Bundesräten der Grünen. – Bundesministerin Dr. Karl verlässt den Sitzungssaal.) – Danke, Frau Ministerin! Wir wünschen einen schönen Sommer!

Berichterstatterin zum gegenständlichen Tagesordnungspunkt ist Frau Bundesrätin Mag. Duzdar. – Bitte um den Bericht.

 


19.09.01

Berichterstatterin Mag. Muna Duzdar: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Aus­schusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Bundespflegegeldgesetz, das Verbrechensopfergesetz, das Poststrukturgesetz und das Bundesbehindertengesetz geändert werden.

 


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