BundesratStenographisches Protokoll799. Sitzung / Seite 178

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Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juli 2011 mit Stimmenmehrheit den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

 


Präsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Brückl. – Bitte.

 


19.09.52

Bundesrat Hermann Brückl (FPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Rund 440 000 Menschen haben im März 2011 Pflegegeld erhalten.

Die Abwicklung der entsprechenden Verfahren beziehungsweise die Verwaltung des Pflegegeldes wurde bislang von über 300 Entscheidungsträgern vollzogen, und Frau Bundesminister Fekter hat heute schon ausgeführt, dass man in diesem Zusam­menhang einer Empfehlung des Rechnungshofs gefolgt ist und in diesem Bereich die Bürokratie insofern abgebaut hat, als man die Zahl der Träger auf acht reduziert hat. In Wirklichkeit sind es noch weniger, denn in dieser Hinsicht erledigt die PVA bei einigen Sozialversicherungsträgern Arbeiten, was als durchaus positiv und lobenswert hervor­zuheben ist.

Allerdings gibt es einige Punkte, an denen wir Freiheitlichen uns bei dieser Gesetzes­vorlage stoßen und die wir kritisieren.

Zunächst erwähne ich die Frage der Vertretung durch einen unabhängigen und weisungsfreien Behindertenanwalt. Das ist ein erster Kritikpunkt von uns. Als Vertreter ist nämlich ein Bediensteter des Ministeriums vorgesehen, und wir zweifeln durchaus daran, ob ein Sektionschef beziehungsweise ein Beamter diese Tätigkeit völlig weisungsfrei und vor allem unabhängig ausführen können wird. – Das sehen im Übrigen auch die Diakonie, die Caritas und die Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation genauso kritisch wie wir Freiheitlichen.

Ein zweiter Punkt, der für uns nicht nachvollziehbar ist, ist der Stellungnahme der PVA zu entnehmen. In dieser steht nämlich, dass die Vollziehung des Pflegegeldes auf Personen ausgedehnt werden soll, die nicht in die österreichische soziale Sicherheit eingebunden sind und die auch in der Vergangenheit niemals in das österreichische Sozialsystem eingebunden waren.

Das heißt also: Es wird dann Personen geben, die soziale Leistungen der Republik Österreich in Anspruch nehmen und in Anspruch nehmen können, ohne dass sie jemals selbst Beiträge zu unserem Sozialsystem geleistet haben und ohne dass sie jemals selbst in dieses System integriert gewesen wären. – Das ist für uns nicht mit trag­bar!

Der dritte Punkt, den wir kritisieren, bezieht sich auf die Erläuterungen zu diesem Gesetz. Da steht nämlich, dass die zu gewährenden Leistungen nicht in ausnahmslos allen Fällen und in vollem Umfang Geldleistungen sein müssen, sondern auch Sach­leistungen sein können. – Diese Begrifflichkeit und der Ausdruck „prinzipiell auf Geldleistungen beruhendes System“, bei dem diese unter Umständen durch Sachleis­tungen ersetzt werden können, lässt uns aufhorchen, denn wir wollen ausschließlich ein System, das auf Geldleistungen beruht. Deshalb weise ich noch einmal mit


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