BundesratStenographisches Protokoll799. Sitzung / Seite 192

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Ein zweiter wesentlicher Punkt ist die Vereinfachung im Organisations- und Verfah­rensrecht. Hier geht es zum Beispiel darum, dass in Hinkunft für die Obmänner auch Stellvertreter gewählt werden können, die dann auch zeichnungsberechtigt sind.

Zusammengefasst: Ich glaube, wir haben mit dem Lohn- und Sozialdumping-Bekämp­fungsgesetz ein wirkungsvolles Instrument geschaffen, um das Unterlaufen von arbeitnehmerrechtlichen Standards zu verhindern und unlauteren Wettbewerb zu untersagen. Die heutige Novelle knüpft eben an dieses Gesetzespaket an und hat das Ziel, Sozialbetrug im Baubereich wirksam zu bekämpfen.

Selbstverständlich wird die sozialdemokratische Fraktion diesem Gesetz zustimmen. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

20.00


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrats keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist angenommen.

20.01.2040. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesbezügegesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert werden (1544/A und 1308 d.B. sowie 8555/BR d.B.)

41. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesbahn-Pensionsgesetz und das Bundesgesetz über die Beschäf­tigung parlamentarischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Parlamentsmitar­beiterinnen- und Parlamentsmitarbeitergesetz) geändert werden (1309 d.B. sowie 8556/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen nun zu den Punkten 40 und 41 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Berichterstatterin zu den Punkten 40 und 41 ist ebenfalls Frau Bundesrätin Kemperle. Ich bitte um die Berichte.

 


20.01.49

Berichterstatterin Monika Kemperle: Der Bericht des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesbezügegesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert werden, liegt in schriftlicher Form vor; daher komme ich gleich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juli 2011 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


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