BundesratStenographisches Protokoll800. Sitzung / Seite 35

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10.16.11

Bundesrat Mag. Gerald Klug (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte die Gele­genheit ergreifen, um mich einerseits im Namen des Bundesrates und unserer Fraktion bei allen Damen und Herren für die Übermittlung der Tätigkeitsberichte recht herzlich zu bedanken. Ich glaube, dass sich bei näherer Durchsicht aller Tätigkeitsberichte in diesem Tagesordnungspunkt, sowohl Verwaltungsgerichtshof als auch Verfassungs­gerichtshof, die umfassenden Arbeiten beider Gerichtshöfe für uns in aller Breite darstellen und insofern einen guten Eindruck von der Arbeit der beiden Gerichtshöfe vermitteln und auch eine gute Grundlage darstellen, wie wir als Politikerinnen und Politiker dazu kommen können, die Einschätzung insbesondere im Bereich der Rechtsdurchsetzung bis zu den Höchstgerichten auch politisch zu beurteilen.

Werte Kolleginnen und Kollegen! Darüber hinaus möchte ich mich auch sehr herzlich dafür bedanken, dass sich sowohl die Frau Vizepräsidentin des Verfassungs­gerichtshofes Bierlein als auch der Herr Vizepräsident des Verwaltungsgerichtshofes Thienel als auch der Herr Präsident des Asylgerichtshofes Perl – ich weiß, das ist der nächste Tagesordnungspunkt, aber ich mache das in einem – die Zeit genommen haben, uns im Verfassungs- und Föderalismusausschuss des Bundesrates nicht nur Rede und Antwort zu stehen, sondern auch die zum Teil durchaus sehr kontro­versiellen und auch ganz kritischen Diskussionen in einer sehr angenehmen Art und Weise gemeinsam führen zu können.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meistens – und da beziehe ich jetzt meinen Rede­beitrag im Wesentlichen auf die beiden Tätigkeitsberichte des Verwaltungsgerichts­hofes – bleibt die Botschaft am Beginn am stärksten hängen. Daher möchte ich für unsere Fraktion doch Folgendes sagen.

Sehr geehrte Damen und Herren und vor allem liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu den beiden Tätigkeitsberichten des Verwaltungsgerichtshofes möchte ich besonders her­vor­heben, dass es für unsere Fraktion doch betrüblich ist, dass die durchschnittliche Verfahrensdauer bei diesem Gerichtshof nach unserer politischen Einschätzung deutlich zu lange ist. Das hat mehrere Aspekte zur Folge. Einerseits, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist das eine Entwicklung, die durchaus schon seit ein bis zwei Jahren politisch beobachtbar ist. Daher richtet sich auch der Fokus der Politik besonders auf diese nicht positive Entwicklung.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich mache aus meinem Herzen keine Mördergrube: Eine durchschnittliche Verfahrensdauer von rund 23 Monaten sollte auch uns im Bundesrat nicht zufriedenstellen! Keinesfalls – und da möchte ich jetzt eine große Berufsgruppe in Österreich, nämlich die Juristen, schützen – sollen die Mathematiker und schon gar nicht die Statistiker anfangen, die Juristen zu dominieren, aber klar ist auch, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass mit einer durchschnittlichen Verfahrens­dauer in der Statistik einmal eine grundsätzliche Tendenz zum Ausdruck kommt, und diese erfüllt uns in dem Zusammenhang doch mit Sorge.

Dass gerade in diesen offensichtlich auch internen Arbeitsabläufen beim Verwal­tungs­gerichtshof ein besonderer Reformbedarf besteht, hat wohl auch der Vizepräsident während unserer Ausschussberatungen so zur Kenntnis genommen, wenn er im Aus­schuss wie folgt zitiert: Die durchschnittliche Verfahrensdauer ist der „Stachel im Fleisch“ des Verwaltungsgerichtshofs. – Zitatende.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es handelt sich dabei meines Erachtens also nicht um eine Einschätzung, die ausschließlich von der Politik ausgeht, sondern auch hausintern Gott sei Dank so gesehen wird. Bringen wir das mit aller Deutlichkeit auf den Punkt.

 


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