BundesratStenographisches Protokoll800. Sitzung / Seite 36

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Ich möchte daher bei diesen beiden Tätigkeitsberichten meine Freude zum Ausdruck bringen, dass nach unseren Diskussionen im Ausschuss für uns, glaube ich, wohl­wollend und gut zum Ausdruck gekommen ist, dass an Verbesserungen der internen Arbeitsabläufe im Verwaltungsgerichtshof gearbeitet wird. Dazu gibt es zweifelsohne viele Überlegungen. Meines Erachtens gibt es zwei ganz tolle Ideen, einerseits die Frage eines sogenannten Eilverfahrens. Ein Eilverfahren könnte Anwendung finden bei Genehmigungsverfahren von großer volkswirtschaftlicher Bedeutung und gegebenen­falls dort, wo wir ein besonderes sicherheitspolizeiliches Interesse haben. Eine Ent­scheidungsfindung in einem derartigen schnellen Verfahren innerhalb von zum Beispiel neun Monaten wäre zweifelsohne ein Schritt in die richtige Richtung.

Wirtschaftsstandortfragen stehen bei diesen Genehmigungsverfahren immer im Vordergrund, wenn es um die Verfahrensdauer geht, aber der zweite Aspekt, der im Vordergrund steht, sind zweifelsohne die gesamten Thematiken rund um das Frem­denrecht. Meines Erachtens ist es sicherlich eine tolle Idee, wenn man sich hausintern im Verwaltungsgerichtshof bemüht, bei der Geschäftsverteilung eine eigene Zustän­digkeit für die Fremdenrechtsthematik einrichten zu wollen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dass sich auf der anderen Seite, also nicht nur haus­intern im Verwaltungsgerichtshof, auch die Verantwortung tragende Politik bemüht, die Defizite oder Verbesserungen im Bereich des verwaltungsgerichtlichen Ver­fahrens in Österreich in Angriff zu nehmen, haben wir heute schon sehr ausführlich in der Fragestunde mit unserem geschätzten Bundeskanzler erörtern dürfen. Insofern möchte ich mit einem Satz für unsere Fraktion nur sagen, wir können es kaum erwarten, dass das zweistufige Verwaltungsgerichtsverfahren Realität wird, und wir begrüßen in der Länderkammer natürlich auch die Einführung der Landesverwal­tungsgerichtshöfe.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dass es bei der Einführung dieses zweistufigen Ver­waltungsgerichtsverfahrens zu einer sehr umfassenden Reform der gesamten Rechtskontrolle in Österreich kommt, möchte ich besonders hervorheben und jenen ins Stammbuch schreiben, die immer wieder sagen, auf Bundesebene gibt es keine Verwaltungsreformen. Ein derartig umfassendes Verwaltungsreformkonzept und –pro­jekt auf die Reise zu bringen und, wie der Bundeskanzler avisiert hat, nach den Vor­stellungen der Bundesregierung mit Ende des Jahres gemeinsam mit den Ländern in die Zielgerade zu bringen, das zeigt doch ganz deutlich, dass auch hier ein starker Reformwille vorhanden ist, den ich ausdrücklich begrüße und worüber ich meine Freude zum Ausdruck bringen möchte.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, abschließend möchte ich sagen, dass ich sehr optimistisch bin, dass, wenn wir die Tätigkeitsberichte des Verwaltungsgerichtshofs der kommenden Jahre diskutieren werden, wir uns mit ganz anderen, erfreulichen Themen auseinandersetzen werden, und darf noch einmal den Dank an Sie, Herr Staats­sekretär, richten, dass uns die Verwaltungsgerichtsbarkeit mit diesen Tätig­keits­berich­ten sehr umfassend zur Kenntnis gebracht wird. – Herzlichen Dank. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

10.24


Präsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mayer. – Ich bitte darum.

 


10.24.02

Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte eingangs das unter­stützen, was Kollege Klug gesagt hat über die Arbeit im Ausschuss. Ich konnte leider nicht dabei sein als Obmann, weil ich mein Mandat im Europarat ausgeübt habe, aber die Berichte darüber kann ich vollkommen unterstützen und unterstreichen: hoch­wer-


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