BundesratStenographisches Protokoll800. Sitzung / Seite 45

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Im internationalen Vergleich zeigt sich, dass ein oberstes Verwaltungsgericht mit einer Personalausstattung, die mit jener des Verwaltungsgerichtshofes vergleichbar ist, nicht mehr als etwa 3 000 bis 3 500 Fälle im Jahr zu erledigen hat, und das in der erforderlichen Qualität und auch innerhalb einer angemessenen Zeit.

Auch der Umstand, dass die Einführung und die Einrichtung einer zweistufigen Ver­waltungsgerichtsbarkeit entsprechende Priorität hat, wurde ausführlich diskutiert. In der heutigen Fragestunde hat uns ja der Herr Bundeskanzler über den diesbezüglichen Fahrplan aktuell informiert und auch darüber, dass sowohl die Bundesregierung als auch die Länder diesen Fahrplan einhalten wollen. Und der Herr Staatssekretär hat das in seinen Ausführungen letztendlich auch bestätigt.

Im Ausschuss wurden aber auch der Abbau der Rückstände sowie die Verfah­rensdauer ausführlich diskutiert – die Zahlen dazu wurden bereits erläutert.

Vom Vizepräsidenten des Verwaltungsgerichtshofes wurde in diesem Zusammenhang ein ganz interessantes Detail erwähnt, nämlich, dass bei der laufenden Arbeit nicht ausreichend viele wissenschaftliche Mitarbeiter zur Verfügung stehen, was letztendlich dazu führt, dass die Richter vielfach auch deren Arbeit übernehmen und damit in diesem Bereich ihre Ressourcen binden.

Auch der Verfassungsgerichtshof, insbesondere die rund 3 000 Fälle im Asylverfahren, wurde bereits ausführlich diskutiert. Wir alle sind, glaube ich, einig darin, dass die Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit jetzt kurz – hoffentlich kurz – vor dem Ab­schluss steht und dann wirklich eine zweistufige Verwaltungsgerichtsbarkeit, ein zeit­gemäßes und auch dem internationalen Standard entsprechendes Rechtsschutz­system vorhanden sein wird.

Das wurde im Grunde genommen alles bereits gesagt. Abschließend möchte ich nur noch anmerken, dass durch die Anwesenheit der Vizepräsidentin des Verfas­sungs­gerichtshofes und des Vizepräsidenten des Verwaltungsgerichtshofes im Ausschuss beide Berichte in einer besonderen Qualität diskutiert werden konnten. Und ich füge hinzu: So macht Ausschussarbeit wirklich Spaß.

Unser Dank gilt den Verfassern der beiden Berichte, aber auch allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der beiden Gerichtshöfe für ihre hervorragende Arbeit im Sinne der österreichischen Rechtspflege. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)

11.00


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Die Abstimmung über die gegenständlichen Berichte erfolgt getrennt.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über die Tätigkeitsberichte des Verwal­tungs­gerichtshofes und des Verfassungsgerichtshofes für das Jahr 2010.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, die gegenständlichen Berichte zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

Nun gelangen wir zur Abstimmung über die Tätigkeitsberichte des Verwal­tungsge­richtshofes und des Verfassungsgerichtshofes für das Jahr 2009.

Ich ersuche abermals jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustim­men, die gegenständlichen Berichte zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Das ist ebenfalls die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

 


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