BundesratStenographisches Protokoll800. Sitzung / Seite 68

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Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Oktober 2011 mit Stim­menmehrheit den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben und

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Ich komme gleich zum Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 21. September 2011 betreffend Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Kosovo über die Förderung und den Schutz von Investitionen.

Der Bericht liegt Ihnen ebenfalls in schriftlicher Form vor. Ich komme daher gleich zur Antragstellung.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Oktober 2011 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben und

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Ich komme gleich zum dritten Bericht, dem Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 21. September 2011 betreffend Abkommen über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Kasachstan.

Der Bericht liegt Ihnen ebenfalls in schriftlicher Form vor. Ich komme daher gleich zur Antragstellung.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Oktober 2011 mit Stim­meneinhelligkeit den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben und

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Nun komme ich noch zum vierten Bericht des Finanzausschusses, dem Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 21. September 2011 betreffend Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Tadschikistan über die Förderung und den Schutz von Investitionen.

Dieser Bericht liegt Ihnen ebenfalls in schriftlicher Form vor. Ich komme daher auch hier gleich zur Antragstellung.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Oktober 2011 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben und

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

 


Vizepräsident Reinhard Todt: Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Mag. Pisec. Ich erteile es ihm.

 


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