BundesratStenographisches Protokoll801. Sitzung / Seite 12

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Diese wichtigen Impulse für eine umfangreiche Neugestaltung gründen sich auf die strukturellen Veränderungen, denen der allgemeine Arbeitsmarkt längst unterworfen ist, die aber der öffentliche Dienst nur zögernd wahrnimmt. Dabei sollte in der Öffent­lichkeit aber nicht übersehen werden, dass auch dort bereits wesentliche Modernisie­rungen vorgenommen wurden.

Hierzu möchte ich nur einige Punkte anführen: Das Vertragsbedienstetenreformgesetz hat in zwei wesentlichen Punkten einen De-facto-Angleich bei der Besoldung gebracht.

Durch die gemeinsame Verwendung der Arbeitsplatzbewertungen wurden alle Karrie­ren, die bisher nur Beamtinnen und Beamten möglich waren, auch den Vertragsbe­diensteten eröffnet.

Die Gehaltsansätze wurden unter Beachtung der unterschiedlichen Sozialabgaben an­geglichen. Unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Rechtsgrundlagen kann man davon ausgehen, dass die Einkommenssituation heute grundsätzlich gleich ist.

Was die sogenannten Pensionsprivilegien für Beamte betrifft, muss betont werden, dass hier bereits sehr einschneidende Einschränkungen gesetzt wurden, sodass es in Zukunft überhaupt keinen Unterschied mehr geben wird. Für Pragmatisierungen ab dem Jahr 2005 gilt das Allgemeine Pensionsgesetz genauso wie für jeden Arbeiter und Angestellten. Alle derzeit noch vorhandenen Unterschiede sind nur mehr Übergangsre­gelungen.

Die Flexibilität des öffentlichen Dienstes ist viel größer als öffentlich kommuniziert. Der oftmals kritisierte Versetzungsschutz verlangt nur die Beachtung persönlicher, fami­liärer, sozialer und wirtschaftlicher Interessen und sollte dem Bedarf an Flexibilisierung nicht entgegenstehen.

Es liegt in der Natur mancher Dienste, den Dienstort zu wechseln. Ich verweise nur auf Polizisten, Baudienst-Mitarbeiter, Militärs in Auslandseinsätzen und so weiter, die stän­dig mit flexiblen Dienstzeiten an verschiedenen Einsatzorten sind.

Dass darauf geschaut wird, wie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit beruflichen Belas­tungen umgehen können, ist ja wohl nicht zu viel verlangt.

Das Funktionieren des öffentlichen Dienstes ist das wichtigste Fundament für ein ge­ordnetes Staatswesen im Interesse aller Staatsbürger. Wir alle wünschen uns eine ef­fiziente und schlanke staatliche Verwaltung. Hiefür moderne Rahmenbedingungen zu schaffen ist eine an Bedeutung nicht zu unterschätzende Aufgabe für den Dienstgeber.

Die kompetenten und ambitionierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, über die der öf­fentliche Dienst bereits derzeit verfügt, sind durchaus reformwillig und bereit, an dieser Reform positiv mitzuwirken, wenn man ihre Erfahrung und Vorschläge im Wege der Sozialpartnerschaft berücksichtigt und ihre verantwortungsvolle Rolle für das Gedeihen eines geordneten Staatswesens würdigt. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

9.15


Präsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bun­desrat Mayer. Ich erteile es ihm.

 


9.15.16

Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Mi­nisterin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Perspektiven des öffentlichen Dienstes“, so­zusagen, wenn man will, vielleicht auch ein Revival auf die Nationalratssitzung vom Mai.

Man könnte vielleicht auch anmerken, dass Sie, Frau Minister, mit der Diskussion im Nationalrat nicht zufrieden waren, und jetzt diskutieren Sie mit den Ländervertretern.


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