Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Lampel. – Bitte.
11.44
Bundesrat Michael Lampel (SPÖ, Burgenland): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat! Bei meiner Rede werde ich mich auf den Punkt 4, den Gemeinwirtschaftlichen Leistungsbericht, konzentrieren.
Der Gemeinwirtschaftliche Leistungsbericht, der ja jährlich aufgelegt werden sollte, umfasst die vom Bund bestellten Leistungen für den öffentlichen Verkehr. Meiner Meinung nach ist der Leistungsbericht 2010 umfassend und klar beschrieben, mit Statistiken und Auswertungen für das betroffene Jahr 2010 detailliert ausgearbeitet. Erstmals enthält dieser Bericht ein klares Leistungsverzeichnis von Kilometern, Zugmaterial und Bestellungen in den einzelnen Bereichen.
Die ÖBB und die Privatbahnen erbringen ja Leistungen, die Eisenbahnverkehrsunternehmen im eigenen wirtschaftlichen Interesse nicht beziehungsweise nicht im gleichen Umfang oder nicht unter gleichen Bedingungen übernehmen würden, da entsprechende Kostendeckungen fehlen würden.
Die Kosten des Schienenpersonenverkehrs können vielfach nicht alleine durch Tarifeinnahmen gedeckt werden, um ein Angebot, welches aus verkehrs-, regional-, sozial- und umweltpolitischen Gründen, sogenannten gemeinwirtschaftlichen Interessen, erstellt wurde, sicherzustellen.
Ich war, bevor ich Bundesrat wurde, jahrelang in einer leitenden Position in einem privaten Eisenbahnverkehrsunternehmen in Ostösterreich im Bereich Personenverkehr tätig. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Das ist die Realität: Bestellungen der öffentlichen Hand und damit sozusagen eine Abgeltung für erbrachte Leistungen sind unumgänglich, und zwar auch in entsprechender Höhe, um einen leistungsfähigen, bedarfsgerechten, sicheren, effizienten, qualitativ hochwertigen öffentlichen Schienenpersonenverkehr für die Bahnkunden zu organisieren.
Das bisherige System bei den gemeinwirtschaftlichen Leistungen bestand ja hauptsächlich aus der Tarifbestellung. Jedoch wurde – und das wurde ja schon erwähnt – aufgrund des Regierungsprogramms und aufgrund von zwingendem EU-Recht gemäß PSO-Verordnung und aufgrund der Ergebnisse auch aus dem Prüfbericht des Rechnungshofes das bisherige Bestellsystem gemeinwirtschaftlicher Leistungen vollkommen novelliert. Nun bedient sich das BMVIT bei der operativen Durchführung der Bestellung der Schieneninfrastruktur-Dienstleistungsgesellschaft mbH, die die entsprechenden Verträge mit den EVUs abschließt, wobei einzusetzendes Wagenmaterial, Fahrplan und entsprechendes Qualitätsniveau vorgegeben werden.
In den Verträgen sind die vom Bund bestellten Verkehrsleistungen klar definiert, die Leistungsabgeltung ist transparent und kontrollierbar. Die EU-Verordnung ist voll erfüllt; die Rechnungshofanregungen sind entsprechend berücksichtigt.
Diese neuen Verträge sehen auch eine Reihe von Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten vor, wenn die Leistungen der EVUs nicht entsprechend erbracht werden, wobei kundenrelevante Faktoren wie Pünktlichkeit, Sauberkeit, Beschwerdemanagement, Fahrgastinformation und so weiter, um nur einiges zu nennen, von besonderer Bedeutung sind, sozusagen ein Bonus-Malus-System.
Was, glaube ich, für beide Seiten besonders wichtig ist, ist eine längere Vertragsdauer, damit eine Planungssicherheit, was die Organisation von Eisenbahnverkehr betrifft, auch für die EVUs gegeben ist. Mit der ÖBB wurde ja bereits dieser neue Vertrag abgeschlossen; mit den Privatbahnen steht analog zur ÖBB der Abschluss kurz bevor.
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