BundesratStenographisches Protokoll801. Sitzung / Seite 51

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Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Lampel. – Bitte.

 


11.44.38

Bundesrat Michael Lampel (SPÖ, Burgenland): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat! Bei meiner Rede werde ich mich auf den Punkt 4, den Gemeinwirtschaftlichen Leistungsbericht, konzen­trieren.

Der Gemeinwirtschaftliche Leistungsbericht, der ja jährlich aufgelegt werden sollte, umfasst die vom Bund bestellten Leistungen für den öffentlichen Verkehr. Meiner Mei­nung nach ist der Leistungsbericht 2010 umfassend und klar beschrieben, mit Statisti­ken und Auswertungen für das betroffene Jahr 2010 detailliert ausgearbeitet. Erstmals enthält dieser Bericht ein klares Leistungsverzeichnis von Kilometern, Zugmaterial und Bestellungen in den einzelnen Bereichen.

Die ÖBB und die Privatbahnen erbringen ja Leistungen, die Eisenbahnverkehrsunter­nehmen im eigenen wirtschaftlichen Interesse nicht beziehungsweise nicht im gleichen Umfang oder nicht unter gleichen Bedingungen übernehmen würden, da entsprechen­de Kostendeckungen fehlen würden.

Die Kosten des Schienenpersonenverkehrs können vielfach nicht alleine durch Tarif­einnahmen gedeckt werden, um ein Angebot, welches aus verkehrs-, regional-, sozial- und umweltpolitischen Gründen, sogenannten gemeinwirtschaftlichen Interessen, er­stellt wurde, sicherzustellen.

Ich war, bevor ich Bundesrat wurde, jahrelang in einer leitenden Position in einem pri­vaten Eisenbahnverkehrsunternehmen in Ostösterreich im Bereich Personenverkehr tätig. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Das ist die Realität: Bestellungen der öf­fentlichen Hand und damit sozusagen eine Abgeltung für erbrachte Leistungen sind un­umgänglich, und zwar auch in entsprechender Höhe, um einen leistungsfähigen, be­darfsgerechten, sicheren, effizienten, qualitativ hochwertigen öffentlichen Schienenper­sonenverkehr für die Bahnkunden zu organisieren.

Das bisherige System bei den gemeinwirtschaftlichen Leistungen bestand ja haupt­sächlich aus der Tarifbestellung. Jedoch wurde – und das wurde ja schon erwähnt – aufgrund des Regierungsprogramms und aufgrund von zwingendem EU-Recht gemäß PSO-Verordnung und aufgrund der Ergebnisse auch aus dem Prüfbericht des Rech­nungshofes das bisherige Bestellsystem gemeinwirtschaftlicher Leistungen vollkom­men novelliert. Nun bedient sich das BMVIT bei der operativen Durchführung der Be­stellung der Schieneninfrastruktur-Dienstleistungsgesellschaft mbH, die die entspre­chenden Verträge mit den EVUs abschließt, wobei einzusetzendes Wagenmaterial, Fahrplan und entsprechendes Qualitätsniveau vorgegeben werden.

In den Verträgen sind die vom Bund bestellten Verkehrsleistungen klar definiert, die Leistungsabgeltung ist transparent und kontrollierbar. Die EU-Verordnung ist voll erfüllt; die Rechnungshofanregungen sind entsprechend berücksichtigt.

Diese neuen Verträge sehen auch eine Reihe von Kontroll- und Sanktionsmöglich­keiten vor, wenn die Leistungen der EVUs nicht entsprechend erbracht werden, wobei kundenrelevante Faktoren wie Pünktlichkeit, Sauberkeit, Beschwerdemanagement, Fahrgastinformation und so weiter, um nur einiges zu nennen, von besonderer Bedeu­tung sind, sozusagen ein Bonus-Malus-System.

Was, glaube ich, für beide Seiten besonders wichtig ist, ist eine längere Vertragsdauer, damit eine Planungssicherheit, was die Organisation von Eisenbahnverkehr betrifft, auch für die EVUs gegeben ist. Mit der ÖBB wurde ja bereits dieser neue Vertrag ab­geschlossen; mit den Privatbahnen steht analog zur ÖBB der Abschluss kurz bevor.

 


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