BundesratStenographisches Protokoll801. Sitzung / Seite 64

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Diese Rechtssicherheit ist unseres Erachtens durch diese Vorlage nicht gewährleistet. Sie beschränkt sich sozusagen auf das, was völkerrechtlich ohnehin bereits Grundlage ist. Deswegen schließen wir uns auch der Kritik des Innenministeriums und der Arbei­terkammer an, die ebenfalls in diese Richtung vorstößt.

Sehr geehrte Frau Ministerin, wir appellieren noch einmal, dass dieses Gesetz konkre­tisiert werden muss. Sonst haben wir dieselbe Situation wie jetzt, dass Befugnisse erst auf dem Verordnungsweg festgemacht werden oder Befugnisse sich sowieso im allge­meinen Bereich der völkerrechtlichen Grundlagen bilden und die SoldatInnen dann, wenn es um Rechtsauseinandersetzungen in Österreich geht, auch nicht bessergestellt sind.

Deshalb werden wir diesem Tagesordnungspunkt nicht unsere Zustimmung erteilen. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Grünen sowie des Bundesrates Zangerl.)

12.39


Vizepräsident Reinhard Todt: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Beer. Ich erteile es ihm.

 


12.39.22

Bundesrat Wolfgang Beer (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Bundesrätinnen und Bundesräte! Seit mehr als 50 Jahren macht Österreich diese Auslandseinsätze, insgesamt auf drei Kontinenten und in 13 Missionen. Durch die veränderten Rahmenbedingungen ist es – wie es auch Kollege Dönmez schon angesprochen hat – eigentlich notwendig geworden, dieses Gesetz, das wir heute hier auch beschließen werden, für die Rechtssicherheit der Sol­datinnen und Soldaten auszuarbeiten und auch zu verwirklichen.

Der Rechnungshof hat in einem Bericht bereits darauf hingewiesen und gefordert, dass bei EU-geführten Einsätzen die Rules of Engagement Gültigkeit haben. Diese regeln das Verhalten der militärischen Kräfte im Auslandseinsatz und formulieren das aus. Nur haben wir das Problem, dass diese Regeln mit unseren österreichischen Gesetzen nicht immer kompatibel sind. Da diese Kompatibilität mit der österreichischen Rechts­ordnung nicht zu 100 Prozent gegeben ist, haben wir immer wieder die Probleme ge­habt, dass Österreich Vorbehalte anmelden musste und die Aufgaben von österreichi­schen Soldaten daher nicht in vollem Umfang durchgeführt werden konnten.

Durch dieses Gesetz, das wir heute hier beschließen, können nun alle Aufgaben mit der nötigen gesetzlichen Deckung durchgeführt werden. Das sind im Großen und Gan­zen Aufgaben zur Krisenbewältigung und polizeiähnliche Aufgaben. Darunter fallen un­ter anderem Personenkontrollen, Fahrzeugkontrollen, Hausdurchsuchungen, die Durch­setzung von Sperrgebieten, auch Ausgangssperren, bis hin zur Bewältigung von De­monstrationen und Aufständen sowie Festnahmen.

Aber auch körperliche Gewalt und der Einsatz von Waffen werden damit geregelt. Die­se Vor-Ort-Einsätze sind hinsichtlich ihrer Auswirkungen in den österreichischen Ge­setzen nur ungenügend geregelt. Mit diesem Gesetz wird nun Rechtssicherheit ge­schaffen – und nicht nur ein halbes, kleines, wieder nicht ausreichendes Gesetz einge­führt.

Bei den Bereichen, in denen sich Österreich engagiert, geht es eigentlich immer nur um friedenssichernde Maßnahmen oder den Wiederaufbau und auch immer nur um Hilfsaktionen. Österreich genießt, nicht zuletzt durch diese Maßnahmen, einen ausge­zeichneten Ruf, ein wunderbares Ansehen in der ganzen Welt.

Doch obwohl es sich da um Friedensmissionen handelt, kann es auch zu Gefährdun­gen von Leib und Leben unserer Soldatinnen und Soldaten kommen; und wir sind auf­gerufen, die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, damit sich auch unsere


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