BundesratStenographisches Protokoll801. Sitzung / Seite 78

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Wir hatten ja diesen Fall des Doppelbesteuerungsabkommens mit Schweden. Da ist man draufgekommen, dass man, wenn man in Schweden gesagt hat, man ist in Öster­reich besteuert, in Schweden nicht besteuert wurde, ohne lange nachzuschauen, wenn man gesagt hat, man ist in Schweden besteuert, hat man das in Österreich nicht tun müssen. Das war eine extreme Lücke. Ein Staatsgesamtes funktioniert jedoch nur, wenn jeder auch ordnungsgerecht seine Steuern zahlt.

Wenn Sie dieses Protokoll und auch das Zusatzprotokoll lesen, so geht es darin ei­gentlich um einen gesicherten Datenaustausch. Wie kann man gegen einen gesicher­ten Datenaustausch sein? – Nur dann, wenn man möchte, dass man Steuern hinterzie­hen kann.

Und es geht darum, Belastungen zu minimieren, damit man nicht zweimal für ein und dieselbe Leistung besteuert wird.

Tadschikistan, ein Armenhaus im Zentralkaukasus – neben Kirgisistan –, anders als die Nachbarstaaten, die alle Gas- und Ölvorkommen haben, ein armes Land. Wir ha­ben bisher keine Beziehungen im Bereich des Doppelbesteuerungsabkommens ge­habt, aber es ist insofern wichtig, als dadurch auch neue Maßstäbe gesetzt werden. Tadschikistan steht ja unter einer gewissen Beobachtung als Transferland für den Han­del mit Produkten, die wir in Europa nicht gehandelt haben wollen. Und ein auf OECD-Niveau abgeschlossener Vertrag fordert von einem Vertragsstaat eine Anstrengung im eigenen staatlichen System. Das heißt auch gegenüber Tadschikistan.

Gegen das Abkommen mit Armenien zu sein, das ist ja überhaupt Nonsens. Wenn man wünscht, dass der Schmuggel blüht, wenn man wünscht, dass die Markenpiraterie ihren Unfug treibt, dann kann man hier aufstehen und sagen: Ich bin dagegen, denn ich möchte, dass weiterhin Alkohol, Tabakwaren und so weiter geschmuggelt wer­den! – Dieses Abkommen mit Armenien inkludiert nicht nur die Doppelbesteuerung, sondern auch einen ganz massiven Kampf gegen den Schmuggel und gegen die Pro­duktpiraterie. (Zwischenruf des Bundesrates Mitterer.)

Nein, ich habe kein Wort von Armenien gehört, aber er hat gegen die Doppelbesteue­rungsabkommen gesprochen. Ich weiß nicht, wie lange wir hier in diesem Hohen Haus über den Sinn und Zweck und die Maßnahmen von Doppelbesteuerungsabkommen sprechen, aber das ist so irgendwie wie der Pawlowsche Reflex bei der FPÖ: Man hört Doppelbesteuerungsabkommen, Transparenz, Steuergerechtigkeit und weiß: Aha, da müssen wir dagegen sein!

Im Übrigen ein kleiner Hinweis: Der Wiener Bürgermeister war bis zum Jänner Vorsit­zender aller Bürgermeister der Internationalen Bürgermeistervereinigung. Das muss die Kollegin aus Kapstadt erst noch schaffen. Jetzt ist es der Bürgermeister von Istan­bul. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

13.35


Präsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Zu Wort gelangt der Herr Staatssekretär. – Bitte.

 


13.35.33

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Mag. Andreas Schieder: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren des Bundesrates! Zwei grundsätzliche Antworten. Zuerst zum Sinn oder Nichtsinn von Doppelbesteuerungsabkommen, wie schon oft hier und auch andernorts in diesem Haus begründet.

Ich halte es einerseits für richtig und wichtig, Doppelbesteuerungsabkommen abzu­schließen und zweitens auch in der Form, wie die OECD-Novelle es uns nicht vor­schreibt, aber nahelegt, nämlich durch Inanspruchnahme ausgeweiteter Transparenz­möglichkeiten. Denn in Zeiten der immer moderner und schneller werdenden Verbre-


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