BundesratStenographisches Protokoll801. Sitzung / Seite 99

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Diesen Enteignungsparagraphen gibt es ja prinzipiell jetzt schon im Gesetz. Wir hätten ihn gerne entfernt, ursprünglich auch das BZÖ und die FPÖ, leider ist die FPÖ inzwi­schen anderer Meinung. Das heißt, es gibt diese Enteignungen bereits. Erst vor Kur­zem ist in Niederösterreich der Fall eingetreten, dass ein Landwirt eben keine große, breite Erdgas-Ferntransportleitung vor seiner Haustür haben wollte und sich dagegen gewehrt hat. Letztendlich ist die Enteignung angeordnet worden. Der Landwirt wird auch diesen Bescheid höchstgerichtlich bekämpfen, und zwar genau mit dem Argument, dass die Förderung eines fossilen Energieträgers nicht mehr im öffentlichen Interesse sein kann.

Die positiven Dinge, die diese Gesetzesnovelle hervorbringen wird, werden, wie ge­sagt, heute sicher noch erwähnt werden, das kann ich mir sparen. Mir bleibt zu sagen: Wir können leider nicht mitstimmen. (Beifall bei den Grünen.)

14.58


Präsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bun­desrat Dr. Brunner. – Bitte.

 


14.58.36

Bundesrat Dr. Magnus Brunner, LL.M (ÖVP, Vorarlberg): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Liebe Kollegin Kerschbaum, ich hoffe, das „i“ bei Rednerinnen war als ein großgeschriebenes zu verstehen, also dass nach dir noch einige Pro-RednerInnen kommen! Wir können heute hier im Bundesrat nach einigen Verzögerungen doch das Gaswirtschaftsgesetz diskutieren.

Die Gaskrisen zwischen Ukraine und Russland, aber auch all die Diskussionen um die Nabucco-Pipeline halten uns und halten Europa zwar in Atem, aber ohne dass wir wirk­lich konkrete Auswirkungen für uns Konsumenten und Konsumentinnen spüren.

Dieses Gaswirtschaftsgesetz gibt uns die Möglichkeit, das 3. EU-Binnenmarktpaket umzusetzen; etwas, das wir für den Strom ja bereits gemacht haben. Jetzt werden auch im Gasbereich entsprechende Liberalisierungsschritte vorgenommen, und somit ist auch das laufende Vertragsverletzungsverfahren Gott sei Dank endlich vom Tisch – so hoffen wir zumindest!

Wir hatten wirklich genügend Zeit. Ich erinnere daran, dass diese Gesetzesvorlage be­reits im März 2011 im Ausschuss des Nationalrates behandelt worden ist, genügend Zeit also auch, um uns mit diesen Inhalten, die wir heute diskutieren, in Ruhe ausein­anderzusetzen – und das ist in den letzten Wochen und Monaten auch passiert und hat ja schlussendlich auch noch zu der einen oder anderen Änderung in diesem Gesetz geführt.

Dieses Gaswirtschaftsgesetz steht natürlich auch in direktem Zusammenhang mit dem Atomausstieg in Deutschland. Das muss man sich doch auch vor Augen halten, weil wir selbst mit einem sehr ambitionierten Programm beim Ausbau der erneuerbaren Energie – was wir ja in Österreich mit dem Ökostromgesetz eigentlich vorbildhaft um­gesetzt haben – und mit mehr Energieeffizienz allein die Versorgungssicherheit in Eu­ropa nicht sicherstellen können. Deswegen brauchen wir diese ganz wichtige Brücken­technologie des Erdgases – das hat auch die stellvertretende Vorsitzende der Grünen im Deutschen Bundestag letzthin bei einem Energiereferat in Fuschl ganz eindrucksvoll und auch klar festgehalten –, und für diese Brückentechnologie Erdgas brauchen wir in Österreich, in ganz Europa, natürlich entsprechende Leitungen und Netze, so wie selbst­verständlich auch beim Strom.

Das Entscheidende bei diesem Gesetz ist aber auch, dass die Kundeninteressen in den Mittelpunkt gerückt werden und hier vor allem ein wesentlich schnellerer Lieferan­tenwechsel von bisher zirka acht Wochen auf nunmehr nur noch drei Wochen möglich


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