BundesratStenographisches Protokoll801. Sitzung / Seite 98

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Berichterstatterin zu Tagesordnungspunkt 13 ist Frau Bundesrätin Junker. Bitte um den Bericht.

 


14.53.49

Berichterstatterin Anneliese Junker: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Minister Mitterlehner! Meine Damen und Herren! Ich bringe den Bericht des Wirt­schaftsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 19. Oktober 2011 be­treffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gaswirtschaftsgesetz 2011 erlassen sowie das Energie-Control-Gesetz und das Preistransparenzgesetz geändert werden.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich komme daher zum Antrag.

Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 3. November 2011 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

 


Präsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Kerschbaum. – Bitte.

 


14.55.04

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir werden der nun vorlie­genden Gesetzesnovelle nicht zustimmen. (Rufe bei SPÖ und ÖVP: Na geh!) Da ich gesehen habe, dass laut Rednerliste nach mir noch vier Pro-RednerInnen zu Wort kommen werden, werde ich mich auf die Begründung unserer Nicht-Zustimmung be­schränken. Es gibt natürlich auch in diesen Gesetzesvorlagen einige Punkte, die wir begrüßen, aber ich konzentriere mich jetzt darauf, weshalb wir sie leider ablehnen müs­sen.

Es geht um den Enteignungsparagraphen. Wenn größere oder kleinere Gasleitungen gebaut werden sollen, gibt es langfristige Pläne, und wenn diese langfristigen Pläne beschlossen sind – und die beschließt eben nicht die öffentliche Hand allein –, dann besteht öffentliches Interesse und es können Grundstücke für eine Trasse enteignet werden. Unser Problem ist eben, dass dieses öffentliche Interesse nicht von einer un­abhängigen Behörde festgestellt wird – selbst dann wäre es schwierig –, sondern dass da auch Gaswirtschaftsunternehmen mitreden können beziehungsweise sogar müs­sen. Und das ist das Problem: dass diejenigen, die die Leitung mehr oder weniger bau­en wollen, auch mitbestimmen können, wo sie gebaut werden soll, und dass dann, wenn das festgelegt ist, auch enteignet werden kann.

Ich frage mich überhaupt, weshalb öffentliches Interesse an neuen Gasleitungen, und zwar Erdgasleitungen, bestehen soll. Erdgas ist, wie wir wissen, ein fossiler Energieträ­ger, geht, wenn auch langsamer als alles Mögliche andere, irgendwann zu Ende. Mei­ner Meinung nach ist es schon bescheuert – das ist, glaube ich, ein Wort, das man hier noch verwenden darf –, in Österreich noch den Ausbau eines Erdgasnetzes voranzu­treiben, noch dazu, ohne dabei Biogaseinspeisung zu bevorzugen. (Bundesrat Per­hab: Was ist das? „Bescheuert“?) – Bescheuert, ja, das ist ein deutscher Ausdruck. Auf Österreichisch würde ich möglicherweise einen Ordnungsruf dafür bekommen, das will ich jetzt nicht riskieren.

Ich bin der Meinung, dass neue Erdgasleitungen kein öffentliches Interesse mehr sind. Wir sollten dazugelernt haben und wissen, dass erneuerbare Energien und die Versor­gung mit erneuerbaren Energien öffentliches Interesse sein müssen.

 


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