BundesratStenographisches Protokoll801. Sitzung / Seite 100

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werden soll. Das soll, so wie auch im Strombereich, durch eine neu zu schaffende Zählpunktdatenbank, die von der neutralen Verrechnungsstelle, der AGCS, geführt und betrieben wird, ermöglicht werden. Diese Lösung über diese Datenbank bei der AGCS beschleunigt nicht nur den Lieferantenwechsel – also ein Vorteil für den Konsumen­ten –, sondern ist darüber hinaus auch noch sehr effizient und kostengünstig. Und es wird auch niedrigere Gebühren für An- und Abschaltungen geben, es wird mehr Wett­bewerb geben und auch gesicherte Netzausbaupläne.

Was Diskussionen hervorgerufen und Meinungen über die letzten Monate gespalten hat – Frau Kollegin Kerschbaum hat das auch angesprochen – ist das sicher sehr, sehr heikle Thema der Enteignung, und dieses Thema war natürlich auch ein Mitgrund, wa­rum es zu diesen Verzögerungen bei der Beschlussfassung gekommen ist. Hier hat es sich die Politik in den ganzen Diskussionen aber wirklich nicht einfach gemacht und die Rechte der Bürgerinnen und Bürger ganz intensiv beachtet, weil eine Enteignung – das ist der Politik schon klar – etwas ist, mit dem man eben ganz behutsam umgehen muss, etwas, das erst ganz am Schluss stehen darf: ganz am Schluss, wenn wirklich alle anderen Möglichkeiten ausgelotet wurden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Umsetzung dieser EU-Binnenmarktrichtlinie mit dem heutigen Gaswirtschaftsgesetz ist wirklich ein gutes Gesetz für alle Konsumenten, für alle Verbraucher. Es ist ein gutes Gesetz für den Binnenmarkt, auch für mehr Wett­bewerb im Binnenmarkt – und dadurch ist es auch ein gutes Gesetz für uns alle. (Bei­fall bei ÖVP und SPÖ.)

15.03


Präsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster ist Herr Bundesrat Füller zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


15.03.40

Bundesrat Christian Füller (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Im November 2010 wurde hier im Hohen Haus mit dem Beschluss des ElWOG 2010 ein großer Teil des 3. EU-Bin­nenmarktpakets einer Neuregelung zugeführt. Der Inhalt dieses damaligen Beschlus­ses betraf den Elektrizitätsbereich. – Kollege Brunner hat bereits einige wichtige Punk­te in seinem Redebeitrag angeführt.

Ebenfalls im November 2010 wurde im Nationalrat ein Entschließungsantrag zum Gas­wirtschaftsgesetz beschlossen, diesen dann einer baldigen Umsetzung zu unterziehen.

Heute, elf Monate später, in der heutigen Sitzung des Bundesrates, beschäftigen wir uns mit diesem Inhalt. Wir können zwar nicht von einer schnellen Umsetzung dieses Entschließungsantrages sprechen, aber ebenso wenig kann behauptet werden, dass im Zuge dieser Umsetzung etwas durchgeboxt oder durchgepeitscht worden wäre oder dass man nicht das notwendige und entsprechende Augenmerk auf viele Bedürfnisse gelegt hätte. Entsprechend der Wichtigkeit des Gaswirtschaftsgesetzes hat man sich also die notwendige Zeit gegeben, um sich der Diskussion und der Auseinandersetzung mit den Inhalten zu stellen.

Wie beim Zustandekommen des ElWOG 2010 ist es gelungen, trotz europäischer Vor­gaben eine meiner Meinung nach an die österreichische Situation angepasste Lösung zu erreichen.

Das Gesetz konnte dementsprechend ausgestaltet werden, sodass bewährte Struktu­ren erhalten bleiben können und sich die Rahmenbedingungen an gesamtgesellschaft­lichen Notwendigkeiten orientieren. Was jetzt auch machbar ist, ist, ein Mehr an Wett­bewerb – eine Forderung, die immer wieder, und zwar von allen, in den Diskussionen aufgestellt wurde – zu ermöglichen und andererseits einen großen Schwerpunkt auf die Bedürfnisse der Gaskundinnen und -kunden zu legen, zumal wir alle wissen, dass


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