Wir wollen dieses Gesetz auch deshalb verhindern, weil wir der Überzeugung sind, dass diese Vorlage auch zu verfassungsrechtlichen Problemen führen wird. Und falls die Frage auftauchen sollte, warum denn dann die Landtage, als deren Repräsentanten wir hier sitzen, zugestimmt haben, so war eines der Hauptargumente: die Strafzahlungen – die Strafzahlungen, die dann auf die Länder zukommen können.
Da stellt sich schon die Frage, wie da tatsächlich argumentiert worden ist und welche Argumentationsstränge, die in dieser Form gar nicht stimmen, aufgebaut wurden, um Beschlussfassungen in kürzester Zeit zu erreichen.
Ich glaube, dass der richtige Weg jener gewesen wäre, hier im Hohen Haus, hier im Parlament die Verhandlungen weiterzutreiben, sie weiterzuführen und auch die Punkte, die, wie ich glaube, verbesserungswürdig sind, mit hereinzunehmen.
Einerseits müsste mit der Genehmigungsfiktion sehr sorgsam umgegangen werden – das ist, denke ich, ein wichtiger Bereich; da hätte es mit Sicherheit auch Verankerungen gegeben, um das sicherzustellen –, und zweitens muss man anmerken, dass dieser einheitliche Ansprechpartner ein Fortschritt beim Thema Information ist. Aber das, was wir auch haben wollen, ist ein Informationsgleichgewicht, dass auch Nachbarn, betroffene Anrainer und so weiter diese Stelle nützen und Informationen bekommen können. Das wäre eine massive Verbesserung gewesen.
Dieser einheitliche Ansprechpartner hätte nämlich dazu verpflichtet werden können, eben auch Informationen darüber zu geben, ob Ansuchen zu einem bestimmten Projekt eingelangt sind, welche Behörden das Ansuchen zum Stand des Verfahrens ermittelt und übermittelt haben .
Also auch da hätte es Verbesserungen geben können. Und auch die Kommission wird diesbezüglich sicher noch einige Nachbesserungen einfordern. Im Beirat sind jetzt die Ministerien vertreten, der Kanzler, interessanterweise die Landwirtschaftskammer, die Wirtschaftskammer und die Arbeiterkammer, aber keinerlei Umweltverbände, keine NGOs aus dem Umweltbereich. (Bundesrat Tiefnig: Sozialpartner!) Auch da wäre es aus unserer Sicht klug gewesen, diese mit ins Boot hereinzunehmen, dann hätte man sich auch diese durchaus berechtigte Kritik ersparen können.
Aber das wurde eben nicht berücksichtigt. Aus diesen und den anderen genannten Gründen werden wir dieser Vorlage unsere Zustimmung nicht erteilen. – Danke. (Beifall des Bundesrates Schreuder.)
15.43
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Kemperle. – Bitte.
15.43
Bundesrätin Monika Kemperle (SPÖ, Wien): Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren des Bundesrates! Es ist ja einiges an Gründen gekommen, die wahrscheinlich nicht wirklich mit der Dienstleistungsrichtlinie zu tun haben, sondern mit persönlichen Befindlichkeiten. Ich glaube, das ist der schlechteste Ratgeber überhaupt, wenn man über Dinge sachlich diskutiert und versucht, eine bestmögliche Voraussetzung für gerade so ein Thema, wie es die Dienstleistungsrichtlinie ist, zu finden.
Wir wissen, dass diese Dienstleistungsrichtlinie für den Binnenmarkt zu gelten hat und dass sie bereits 2009 hätte umgesetzt werden müssen. Wenn wir es bis 28. Dezember nicht machen, werden wir unser zweijähriges Jubiläum haben, wo sie nicht umgesetzt worden sein wird. Letztendlich ist Österreich säumig, diese Richtlinie umzusetzen; die EU-Kommission hat sich ja bereits an den EuGH gewandt.
Das Ziel dieser Dienstleistungsrichtlinie – ich glaube, dass es einfach notwendig ist, das in Erinnerung zu rufen – ist, rechtliche und administrative Hindernisse für den Han-
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