BundesratStenographisches Protokoll801. Sitzung / Seite 119

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Angebot eines Mittagessens geben soll und dass eben maximal fünf Wochen im Jahr geschlossen ist.

Ich denke, dass in der Arbeitsgruppe, die auch eingerichtet wurde, um weitere Quali­tätsstandards festzulegen, wie Gruppengröße, Raumgröße, Personalkosten und so weiter, noch weitergearbeitet wird und dass hier sicherlich noch Qualitätskriterien für unsere Kinder herauskommen können.

Ich darf sagen, dass ich mich für meine Fraktion sehr freue, hier zustimmen zu können. Aber wirklich wieder einmal sehr unverständlich für mich ist es, was ich am 21. Oktober lesen musste, nämlich, dass die FPÖ sagt: Auch den verbohrtesten Linksideologen sollte klar sein, dass diese Vereinbarung mit Qualität nichts zu tun hat. – Ich denke, dass ich hier sehr klar ausgeführt habe, dass da Qualität dahinter ist, und würde wirk­lich die Kolleginnen und Kollegen von der FPÖ auffordern, endlich mit dieser Miesma­cherei aufzuhören, denn wir arbeiten hier wirklich für die Menschen unseres Landes, und die haben sich das auch verdient. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Bundesrat Mitte­rer: Da müssen wir jetzt unsere Zustimmung noch einmal überdenken! – Bundesrätin Posch-Gruska: Ihr seid aber wirklich leicht zu beeinflussen!)

16.17


Vizepräsident Reinhard Todt: Zu Wort gelangt nun Frau Bundesrätin Michalke. – Bitte.

 


16.17.30

Bundesrätin Cornelia Michalke (FPÖ, Vorarlberg): Ich kann jetzt diesen Hinweis nicht ganz nachvollziehen, weil wir diesem Punkt natürlich zustimmen. Ich weiß nicht, was jetzt dieser Hinweis mit der Kinderbetreuung eigentlich soll. (Bundesrätin Posch-Gruska: Die Kollegin Kitzmüller hat das am 21. Oktober gesagt! Ich weiß nicht, warum! Ich verstehe es ja auch nicht!) Es ist offensichtlich an der SPÖ vorbeigegangen, dass wir selbstverständlich dieser Artikel-15a-Vereinbarung zustimmen werden.

Wie bereits gesagt, werden der Bund und die Länder zusätzlich 55 Millionen € bis zum Jahr 2014 vorsehen. Es sind die Rahmenbedingungen schon von den Kolleginnen an­gesprochen worden. Für uns ist es sehr wichtig, dass die Eltern freiwillig auf diese zu­sätzlichen Angebote zurückgreifen können. Die Öffnungszeiten werden sukzessive ausgeweitet, wie das Kollegin Rausch bereits im Detail ausgeführt hat.

Für uns ist auch wichtig der Indikator für die Vereinbarkeit. So sollen die Kriterien des Indikators für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sicherstellen, dass es speziell für erwerbstätige Eltern ausreichend Kinderbetreuungseinrichtungen gibt.

Die FPÖ fordert aber schon seit langem, dass die Förderung und Ausbildung der Kin­der im Vorschulalter im Kindergarten durchgeführt werden sollen. Die sprachliche För­derung der Kinder ist unumgänglich für den Eintritt in die Volksschule. Es wäre daher eine Sprachstandsfeststellung verpflichtend vor Eintritt in die Primärschule durchzu­führen. Bei der Feststellung von Defiziten bei der Beherrschung der deutschen Spra­che sollte demzufolge verpflichtend die Vorschule besucht werden müssen und an­schließend, nach einem Jahr, eine erneute Sprachstandsfeststellung durchgeführt wer­den. Es ist eigentlich schade, dass dieser Punkt in der gegenständlichen Vereinbarung nicht enthalten ist.

Diese Forderung sollte zwischen Bund und Ländern ebenfalls verhandelt werden, um eine vollständige Weiterführung der ursprünglich formulierten Ziele zu erreichen, was laut Aussage der Auskunftsperson in der gestrigen Ausschusssitzung offensichtlich ja auch passieren soll. Schade ist, dass SPÖ und ÖVP dieser Forderung im Familienaus­schuss des Nationalrates nicht zugestimmt haben.

Ein Manko ist unseres Erachtens auch, dass keine bundesweit einheitlichen Qualitäts­standards und Betreuungsstandards vorliegen. Die ungleiche Behandlung von Kindern


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