BundesratStenographisches Protokoll801. Sitzung / Seite 129

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Vizepräsident Reinhard Todt: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Kersch­baum. Ich erteile es ihr.

 


16.55.55

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Kolle­ge Steinkogler! Ich hoffe, Ihre Schlussbemerkung betreffend „klimaschutzfreie Zukunft“ war ein Freud’scher Versprecher, wobei der Freud’sche Versprecher bei diesem Ge­setz nicht unangebracht ist, leider.

Wir werden dem Klimaschutzgesetz aus zwei Gründen nicht zustimmen, auf der einen Seite weil zu wenig drinnen steht und auf der anderen Seite weil das Falsche drinnen steht. Die Länge eines Gesetzes sagt zwar nicht immer etwas über seine Bedeutung aus. Aber in diesem Fall sind es zweieinhalb Seiten mit einer Tabelle, und in diesen zweieinhalb Seiten mit Tabelle steht eigentlich nicht viel mehr drinnen als die Fest­schreibung von zwei Arbeitskreisen. Ich weiß also nicht, wo da jetzt die Verbindlichkei­ten sind, von denen Sie geschwärmt haben. Ich habe keine Verbindlichkeiten drinnen gefunden.

Das, was wir an diesem Gesetz falsch finden, ist etwa, dass die Zusammensetzung dieser Arbeitskreise zum Beispiel relativ abenteuerlich ist. Auf der einen Seite gibt es das Nationale Klimaschutzkomitee. Bund, Länder und Ministerien müssen sich irgend­wo zusammensetzen – wunderbar. Sie sollen sich dann irgendwann eine Geschäfts­ordnung geben – ist auch wunderbar. Aber ich fürchte fast, dass es dann in Sachen Klimaschutz so produktiv weitergeht wie bisher. Immerhin hat es, glaube ich, drei oder vier Jahre gedauert, bis man sich auf diese zweieinhalb Seiten mit Tabelle ohne Inhalt einigen konnte. Ich fürchte, es wird aus diesem Klimaschutzkomitee künftig nicht viel anderes rauskommen.

Dann gibt es einen zweiten Arbeitskreis, in den man Hoffnung setzen könnte. Das wäre der Nationale Klimaschutzbeirat. Da sitzen die politischen Parteien drinnen. Okay, wird sein müssen, ist klar. Dann sitzt das Umweltministerium drinnen, ist auch logisch und klar. Und dann sitzen die Klimaschützer der Nation drinnen. Das ist die Industriellen­vereinigung, die Wirtschaftskammer, die Arbeiterkammer, die Landwirtschaftskammer, die Gewerkschaft, Städte-, Gemeindebund. Das Umweltbundesamt würde ich mal aus­nehmen. Wer die drei Wissenschaftler sind, wissen wir nicht oder ich weiß es nicht. Vertreter der Ländern sitzen an und für sich schon im Komitee. Es stellt sich die Frage, warum man die jetzt auch noch in den Beirat reinsetzen muss – okay, drei Länderver­treter. Und dann werden auch noch drei Vertreter von Umweltschutzorganisationen drinnen sitzen – spannend. Wer wird die auswählen, und warum kann man die nicht gleich benennen? Also die Festschreibung dieser zwei Arbeitskreise nennt sich jetzt Klimaschutzgesetz und wird hier als großer Schritt gefeiert – verstehe ich nicht ganz.

Ein weiterer Punkt, der drinnen steht und unserer Meinung nach falsch ist, ist § 7. Da geht es nämlich um Verantwortlichkeiten und um Verantwortung. Da steht drinnen,
ab 2013 soll die Verantwortung für die Klimaschutzperiode, das heißt das Geld, aufge­teilt werden in einer gesonderten Vereinbarung. Jetzt haben wir bald 2012. Ich bin ge­spannt, wie diese gesonderte Vereinbarung dann so schnell entstehen wird, dass man ab 2013 wirklich die Verantwortlichen ums Geld bittet. Da sollten wir relativ schnell da­mit anfangen. 2018 oder 2019 ist, glaube ich, die nächste Periode zu Ende.

Die Verantwortung für die Millionen, die an Strafzahlungen, über die wir heute schon geredet haben, zu leisten sind, eine Milliarde wird es ungefähr sein, bleibt beim Bund. Das steht auch im Klimaschutzgesetz, das jetzt mit den Ländern drei Jahre lang ausge­handelt worden ist – eine supertolle Leistung! Prinzipiell ist es leider so, dass dieses Klimaschutzgesetz – eigentlich ist es ein „Gesetzerl“ – die derzeitige Klimaschutzpolitik


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