BundesratStenographisches Protokoll801. Sitzung / Seite 133

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Ein Wermutstropfen ist dabei natürlich – es wurde schon erwähnt – der öffentliche Per­sonennahverkehr. Die Fahrzeuge der öffentlichen Verkehrsanbindung von den Bezirks­vororten Güssing nach Oberwart sollten ebenfalls auf gasbetriebene, also Fahrzeuge mit Antrieb aus erneuerbaren Energieträgern – Gas aus Holz – umgestellt werden. Lei­der wurden uns dann die finanziellen Mittel des Bundes ganz gestrichen und die Lan­desmittel von über 120 000 €, die sie im letzten Jahr ausmachten, auf 20 000 € ge­kürzt. Selbstverständlich sind ohne finanzielle Mittel seitens des Bundes und des Lan­des keine Umweltschutzprojekte und -programme umzusetzen. Gerade im Bereich Verkehr besteht daher dringender Handlungsbedarf.

Dieses neue Klimaschutzgesetz ist wichtig, um zukunftsträchtige Umweltprojekte zum Wohle der nächsten Generation umsetzen zu können. Ich danke allen, die zum Zustan­dekommen dieses Gesetzes beigetragen haben, natürlich allen voran dir, geschätzter Herr Minister, mit all deinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern! Wir werden diesem Ge­setz natürlich gerne zustimmen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

17.12


Vizepräsident Reinhard Todt: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Diesner-Wais. Ich erteile es ihr.

 


17.12.20

Bundesrätin Martina Diesner-Wais (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Prä­sident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren im Bundesrat! Um den Klima­veränderungen, der Erderwärmung und den daraus hervorgehenden Folgewirkungen Einhalt zu gebieten, ist es natürlich sehr wichtig, etwas für das Klima und für den Kli­maschutz zu tun. Darum, liebe Elisabeth, sehe ich es nicht ganz ein, wenn du sagst, das Gesetz ist zu wenig weitgehend, weswegen ihr nicht mit stimmt.

Es ist ein Anfang. Ich glaube, jeder Anfang ist gut, und alles kann sich auch weiterent­wickeln. Der erste Entwurf dieses Gesetzes stand schon 2008 fest, und es hat eben seine Zeit gedauert, bis es uns heute zum Gesetzesbeschluss vorliegt. In diesem Ge­setz sollen die Spielregeln festgelegt werden, damit Maßnahmen erstellt werden kön­nen. Es ist heute auch schon angeführt worden, dass bis jetzt alles freiwillig war, aber jetzt wird es zur Verbindlichkeit.

Österreich hat sich ein ambitioniertes Ziel gesetzt, bei Kyoto den CO2-Ausstoß zu re­duzieren, und zwar von einem ohnehin schon hohen Niveau noch einmal. (Bundesrätin Kerschbaum: Da haben wir die Verbindlichkeiten nicht erfüllt!) Wenn du sagst, das Kyoto-Ziel erreichen wir auf gar keinen Fall, dann stimmt das in gewissen Bereichen. Wir erreichen es noch nicht bei der Raumwärme, dem Verkehr und der Industrie. Wir erreichen es aber bereits in der Landwirtschaft und in der Abfallwirtschaft, und genau dieses Gesetz soll uns auf den Weg führen, dass wir anstreben, es auch in den ande­ren Bereichen zu erreichen.

Dieses Klimaschutzgesetz ist die Basis dafür, dass wir sektoral und flexibel Maßnah­men ergreifen können, ich glaube, das ist besonders wichtig. Unser Herr Bundesminis­ter bringt einen Vorschlag, und der wird dann, wie wir schon gehört haben, im Klima­schutzkomitee diskutiert. Es ist wichtig, dass wirklich alle dabei sind, der Bund und auch die Länder, die Sozialpartner und der Beirat, der sich eben aus den verschie­densten Teilnehmern zusammensetzt.

Es wird ausführlich diskutiert, und dann werden die Maßnahmen erstellt. Diese werden in 15a-Verträgen sozusagen in die Realität umgesetzt, und da sind auch jene Sanktio­nen drinnen, die dann Folgewirkungen haben, wenn die Maßnahmen nicht eingehalten werden. Ich glaube, es ist schon gut, dass man nicht nur fest vorgeschriebene Dinge hat, denn es verändert sich im Lauf der Zeit einiges, und da kann man dann auch noch nachschärfen und es flexibel gestalten. Das ist, meiner Meinung nach, eine gute Sa­che.

 


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