Vizepräsident Reinhard Todt: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Wir gelangen nun zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
34. Bericht der Volksanwaltschaft (1. Jänner bis 31. Dezember 2010) (III-436-BR/2011 d.B. sowie 8607/BR d.B.)
Vizepräsident Reinhard Todt: Wir gelangen nun zum 4. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Reisinger. Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatter Friedrich Reisinger: Geschätzter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Bericht des Ausschusses für BürgerInnenrechte und Petitionen über den 34. Bericht der Volksanwaltschaft über den Zeitraum vom 1. Jänner bis 31. Dezember 2010 liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antragsstellung.
Der Ausschuss für BürgerInnenrechte und Petitionen stellt nach Beratung der Vorlage am 29. November 2011 den Antrag, den 34. Bericht der Volksanwaltschaft zur Kenntnis zu nehmen.
Vizepräsident Reinhard Todt: Ich begrüße in unserer Mitte Herrn Volksanwalt Kostelka, Frau Volksanwältin Brinek und Frau Volksanwältin Stoisits. Herzlich willkommen!
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Schennach. Ich erteile es ihm.
14.06
Bundesrat Stefan Schennach (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geschätzte Damen Volksanwältinnen! Sehr geschätzter Herr Volksanwalt! Sehr geschätzte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Volksanwaltschaft! Lassen Sie mich zu Beginn eines sagen – das ist nicht als Kompetenzanmaßung gemeint –: Ich denke, dass wir sowohl den Damen Volksanwältinnen und dem Herrn Volksanwalt als auch ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unsere uneingeschränkte Zustimmung zu und uneingeschränkte Anerkennung für ihre unglaubliche Arbeit, die sie in ihrem Bericht dokumentieren, heute in dieser Sitzung mit allem Respekt und in aller Wertschätzung entgegenbringen können.
Meine lieben Kollegen und Kolleginnen! Zirka 15 300 Anliegen wurden im Berichtszeitraum an die Volksanwaltschaft herangetragen. 15 300 Anliegen! Das sind – Minimum – 15 300 verzweifelte Bürger oder Bürgerinnen. In vielen Fällen stehen Familien dahinter, das heißt, wenn wir das hochrechnen: Wie viel auch oft vermutete Unrechtbehandlung wird hier mit einer Art letzter Hoffnung an die Volksanwaltschaft herangetragen? Man kann diese Arbeit nicht hoch genug würdigen.
Ich denke, wenn wir bei diesen Zuwachsraten irgendwann die Zahl 16 000 erreichen, dann müssen wir langsam über eine vierte Person in der Volksanwaltschaft nachdenken. Wir können uns das ja einmal im Detail anschauen. Das sind 15 000 Briefe, 7 600 persönliche oder telefonische Gespräche, 11 000 E-Mails, 1 800 Vorsprachen. Also die
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