Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Boden. – Bitte, Herr Kollege.
12.36
Bundesrat Karl Boden (SPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Damen und Herren! Diese Novelle zum Eisenbahngesetz beschließen wir heute mit einjähriger Verspätung. Bei den Österreichischen Bundesbahnen, einem der größten Verkehrsunternehmen in Österreich, messen wir die Verspätungen Gott sei Dank nur in Minuten.
Geschätzte Damen und Herren! Worum geht es hier bei diesem Gesetz? – Der Hintergrund ist, technische Unterschiede auf europäisches Niveau zu heben und einheitliche Systeme zu schaffen, zum Beispiel um dem Lkw-Verkehr Konkurrenz bieten zu können.
Unterschiedliche Spurweiten führen dazu, dass wir nicht mit allen Waggons die gleichen Strecken benützen können. Verschiedene Zugssysteme sind nicht kompatibel oder interoperabel, verschiedene Stromsysteme behindern natürlich auch den Zugsverkehr. Und ganz wesentlich: Verschiedene Dienstvorschriften, Sozialstandards und Normen werden auch hier verbessert.
Ein genereller Unterschied ist der Sicherheitsstandard. Genau dort, glaube ich, muss man ansetzen, wenn man weiß, dass viele Verkehrsunternehmen auf den Schienen der Österreichischen Bundesbahnen unterwegs sind.
Die Novelle ist ein wichtiger Schritt hin zum langfristigen Ziel, Europas Eisenbahnnetz im Bereich der Technik, Sicherheit, Rahmenbedingungen zu harmonisieren und zur Interoperabilität auszubauen.
Zum Jahresende, geschätzte Damen und Herren, möchte ich aber nicht verabsäumen, mich auch bei den Eisenbahnerinnen und Eisenbahnern sehr herzlich dafür zu bedanken, dass sie immer wieder bereit sind, Tag und Nacht, sonn- und feiertags, zu jederzeit für den öffentlichen Dienst parat zu stehen und ihre Leistungen abzuführen.
Komplett kontraproduktiv finde ich natürlich immer wieder, wenn Mandatare bei Interviews im Fernsehen nur einen Satz im Kopf haben, nämlich: Die Eisenbahner gehen ohnedies mit 53 in Pension! Jeder, der sich schon intensiver mit dieser Materie befasst hat, weiß, dass alle Eisenbahner, die nach 1995 angefangen haben, im ASVG sind und frühestens mit 61,5 Jahren in Pension gehen können. Und daher möchte ich diese Aussagen entschieden zurückweisen. Es ist auch nicht förderlich, wenn man die Eisenbahner, die sich wirklich mit vollem Einsatz für ihr Unternehmen einsetzen, so diskriminiert. (Beifall bei SPÖ und Grünen sowie des Bundesrates Zangerl.)
Auch wenn immer wieder Eisenbahner von Dienst wegen schon früher in Pension geschickt werden, muss man dennoch sagen, meist geschieht das nicht, weil sie freiwillig gehen. (Beifall bei der SPÖ.)
12.39
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster gelangt Herr Bundesrat Wenger zu Wort. – Bitte, Herr Kollege.
12.40
Bundesrat Franz Wenger (ÖVP, Salzburg): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Vielleicht einen Nachsatz, Frau Kollegin Kerschbaum, was den § 31 anbelangt. Es wird hier so dargestellt, als könnten die ÖBB Schwarzbauten hinbauen, wie es ihnen gefällt. Dem ist natürlich nicht so. Dieser Absatz 1 gilt natürlich nicht, wenn der Verwaltungsgerichtshof einer Beschwerde, die zur Aufhebung des Genehmigungsbescheides geführt hat, die aufschiebende Wirkung zuerkannt hat. Diesen Umstand
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