BundesratStenographisches Protokoll803. Sitzung / Seite 72

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haben wir auch in vielen anderen Bereichen, bei der Baugenehmigung, im Wasser­recht und so weiter. Es ist also von dem her nichts Neues.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hinsichtlich der Schienennetze besteht Eu­ropa aus vielen historisch gewachsenen nationalen Bahnsystemen mit unterschiedli­chen technischen Standards, was einen grenzüberschreitenden Bahnverkehr wesent­lich erschwert. Dies führt dazu, dass bei internationalen Zügen in den Grenzbahnhöfen vielfach die Loks ausgetauscht werden müssen, und wenn man Pech hat, geht es im Extremfall sogar so weit, dass die Fahrgäste umsteigen oder auch Güter umgeladen werden müssen – also eine völlig unbefriedigende Situation.

Das Europa des 21. Jahrhunderts braucht mehr denn je ein Eisenbahnsystem, das transeuropäische Mobilität und Sicherheit gewährleistet. Daher sind die rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen auf EU-Ebene unbedingt erforderlich geworden, wie bereits angeführt wurde. Es geht im Grunde genommen um die technische Harmoni­sierung, und diese technische Harmonisierung ist letztendlich Basis für die Errichtung beziehungsweise die Eignung des transeuropäischen Eisenbahnsystems für einen si­cheren und durchgehenden Zugsverkehr.

Auf der Ebene der Europäischen Kommission wurde für diese Thematik ein Ausschuss gegründet. Dieser setzt sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten und unter dem Vorsitz der Europäischen Kommission zusammen.

Da die Europäische Kommission erwartet, dass die Vertreter der Mitgliedstaaten die In­formationen und vor allem die Entscheidungen des Ausschusses an den Eisenbahn­betreiber beziehungsweise an den Eisenbahnsektor des jeweiligen Mitgliedstaates wei­tergeben, hat das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie zu die­sem Zweck eine spezielle Arbeitsgruppe eingerichtet.

Vorrangig werden folgende Ziele verfolgt: Festlegung eines Mindestniveaus, techni­sche Harmonisierung der nationalen Eisenbahnsysteme, Erleichterung und Verbesse­rung der Entwicklung von grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehrsdiensten innerhalb der EU, aber auch mit Drittländern, Verwirklichung eines Binnenmarktes für den Bau und für die Funktionsfähigkeit eines transeuropäischen Eisenbahnsystems.

Ganz wichtig: Ausgenommen von der Umsetzung dieser EU-Richtlinie sind Nostalgie­schienenfahrzeuge und Schienenfahrzeuge für lokal begrenzten Einsatz. Diese Aus­nahme trifft vor allem die Regionalbahnen beziehungsweise Sekundärbahnen, die zur Abwicklung des Verkehrs von und zu den Anschlussbahnen eingesetzt werden, zum Beispiel, wenn ich an Salzburg denke, die Pinzgauer Lokalbahn. Ich glaube, es ist für die Länder eine ganz wichtige Bestimmung, dass diese Bahnen davon ausgenommen sind.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Verwirklichung des transeuropäischen Ei­senbahnsystems ist nicht nur ein wesentlicher Bestandteil für ein modernes und mobi­les Europa, sondern auch eine möglichst umweltfreundliche, zuverlässige und sichere Verkehrsalternative für den Personen- und Güterverkehr.

In diesem Sinne wird die ÖVP-Fraktion der vorliegenden Gesetzesänderung zustim­men. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

12.44


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster gelangt Herr Bundesrat Krusche zu Wort. – Bitte, Herr Kollege.

 


12.44.42

Bundesrat Gerd Krusche (FPÖ, Steiermark): Hohes Präsidium! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Der Kollege Boden hat formuliert, mit diesem Gesetz sollen die Un-


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