BundesratStenographisches Protokoll803. Sitzung / Seite 73

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

terschiede auf ein europäisches Niveau gehoben werden. Ich hoffe, dass die Unter­schiede ausgeglichen werden und in Zukunft nicht mehr bestehen werden.

Auf diesem Gebiet wird eine Vereinheitlichung von Normen, Regelungen und Betriebs­weisen angestrebt, die es in anderen Sektoren bereits seit Langem gibt. Bei der Zulas­sung von Kfz, im Mobilfunk und so weiter gibt es einheitliche Standards, es ist also hoch an der Zeit, dass das auch im Eisenbahnwesen auf europäischer Ebene vorange­trieben wird. Schlussendlich sind es diese Vereinheitlichungen, die es ermöglichen, dass der deutsche ICE bis Wien fährt und dass der österreichische Railjet nach Buda­pest und nach Zürich fahren kann. Dass da noch Handlungsbedarf gegeben ist, soll mit diesem Gesetz hier zum Ausdruck gebracht werden.

Wie der Vorredner bereits gesagt hat, ist es auch positiv zu vermerken, dass die Ne­benbahnen ausgenommen sind. Ausgenommen sind ausdrücklich nicht die vernetzten Nebenbahnen, beispielsweise Zubringer zu Güterterminals oder Häfen, die von hoher Sicherheitsrelevanz sind, sondern wirklich nur Nostalgiebahnen und echte Nebenbah­nen. Ich glaube, es ist durchaus gerechtfertigt, diese Ausnahme zu machen. Wenn man die Kostenrelation betrachtet, wird klar, dass man nicht Gefahr laufen sollte, durch übersteigerte Forderungen schlussendlich die Nebenbahnen schließen zu müssen, weil sie diese Investitionen nicht mehr bewältigen können.

Ein wesentlicher Punkt ist natürlich die Steigerung der Sicherheit, vor allem beim Wag­gonmaterial. Ich sehe selber, wie viele polnische Güterwaggons täglich nach Leoben-Donawitz rollen. Wenn da ein einheitlicher Sicherheitsstandard ist, so ist das ausge­sprochen positiv.

Den Grünen muss ich noch etwas sagen: Die Kritik an dieser einjährigen Weiterbau­möglichkeit nach Oberstgerichtsentscheidungen ist angebracht für jene, die ein techni­sches Verständnis haben, das sich im Betätigen von Lichtschaltern erschöpft; aber wenn man die Komplexität von Bauvorhaben – gerade die Eisenbahn hat auch sehr viele Tunnelbauvorhaben – betrachtet, so wird einem klar, dass man ein solche Bau­stelle nicht einfach ausschalten kann. Da sind nach einem allfälligen Baustopp sowohl umwelt- als auch sicherheitsrelevante Maßnahmen notwendig. Das gilt für die Siche­rung, das gilt für die Wasserhaltung. (Bundesrätin Kerschbaum: Ein Jahr lang?!)

Das kann durchaus ein Jahr erreichen. Es müssen laufend Beobachtungen, Messun­gen et cetera durchgeführt werden. Niemand ist so naiv, zu sagen, der Bauherr wird jetzt munter drauflosbauen, sondern im Falle eines Baustopps bis zu einer endgültigen Entscheidung werden nur mehr jene Maßnahmen durchgeführt, die in umweltpoliti­scher Hinsicht notwendig sind.

Das heißt summa summarum: Wir werden diesem Gesetz unsere Zustimmung erteilen. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Bundesräten von ÖVP und SPÖ.)

12.48


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gelangt nun Frau Bundesministerin Bu­res. – Bitte, Frau Minister.

 


12.48.40

Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Doris Bures: Herr Vorsitzender! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bedanke mich sehr herzlich für diese konstruktive Diskussion zu dieser Novelle zum Eisenbahngesetz.

Ich führe Diskussionen in diesem Zusammenhang oft in einer ganz anderen Stimmung, aber trotzdem mit großer Leidenschaft, weil ich glaube und davon überzeugt bin, dass die Schieneninfrastruktur, ein gut ausgebautes Schienennetz und ein gut funktionie­render Personen- und Güterverkehr für die Lebensqualität eines Landes ganz ent­scheidend sind.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite