BundesratStenographisches Protokoll803. Sitzung / Seite 76

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Mit dem heute zu beschließenden Gesetz wird für eventuelle Schadensfälle durch ös­terreichische Weltraumgegenstände Vorsorge getroffen. Dieses Gesetz soll verhin­dern, dass es durch unbewilligte österreichische Weltraumgegenstände unkontrolliert zu Schäden und damit verbundenen Haftungsfragen kommt.

Der vorliegende Gesetzentwurf schafft Rechtssicherheit durch die Einrichtung eines verpflichtenden Genehmigungsverfahrens für Weltraumaktivitäten, durch die Einfüh­rung eines Nationalen Weltraumregisters und durch die Einführung von klaren Verant­wortlichkeiten für Betreiber von Weltraumaktivitäten. Außerdem wurde in diesem Ge­setz festgeschrieben, dass diese Weltraumtechnologien nur friedlich genutzt werden dürfen und Weltraummüll vermieden werden soll. Nach einer zweijährigen Missionszeit werden diese beiden Nanosatelliten rund 100 Jahre im Weltraum verbleiben, danach werden sie verglühen.

Österreich hat sich bisher bereits als Mitglied der Europäischen Weltraumorganisation, ESA, dem europäischen Tor zum Weltraum, aktiv an diversen Projekten und Program­men beteiligt. Mit diesen beiden eigenen Satelliten im Frühjahr 2012 macht Österreich einen riesigen Schritt nach vorne, einen Quantensprung im Bereich der Weltraumtech­nologie, und sorgt damit hoffentlich auch für einen riesigen Schub in der österreichi­schen Forschungsindustrie, was natürlich auch Wertschöpfung und Arbeitsplätze be­deutet.

Ich bedanke mich ganz herzlich bei der Frau Bundesministerin und ihren Mitarbeite­rinnen und Mitarbeitern für die Initiative zu diesem Gesetz. Dass dieses Gesetz sehr gut ist, zeigt schon der Umstand, dass alle Redner Proredner sind. Meine Partei wird diesem Gesetz auf jeden Fall zustimmen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie des Bun­desrates Zangerl.)

12.58


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster gelangt Herr Bundesrat Köberl zu Wort. – Bitte.

 


12.58.33

Bundesrat Günther Köberl (ÖVP, Steiermark): Geschätzter Herr Präsident! Ge­schätzte Frau Bundesministerin! Man könnte sagen: Austria goes space.

Mit diesem Gesetz, das wir heute schon ein bisschen vom Kollegen Lampel erläutert bekommen haben, und mit der Debatte, die wir heute im Bundesrat abführen, treten wir, was die österreichische Raumfahrt betrifft, in ein neues Zeitalter ein. Wir werden zum sogenannten Startstaat und sind damit auch verpflichtet, internationales Recht umzusetzen.

Wir haben es gehört: Bereits seit 1967 gibt es diese Weltraumverträge, und mit dem Start der beiden Satelliten müssen wir den Artikel 2 erfüllen, der heißt: „Wird ein Welt­raumgegenstand in eine Erdumlaufbahn oder darüber hinaus gestartet, so registriert der Startstaat“ – in diesem Fall Österreich – „den Weltraumgegenstand durch eine Ein­tragung in ein entsprechendes von ihm zu führendes Register.“

Nun, was sind diese beiden Nanosatelliten, wie sie genannt wurden, mit den Namen „TUGSAT 1“ und „UniBRITE“? – Das sind eben diese Kleinstsatelliten. Damit man sich die Größe vorstellen kann: Das sind Dinge, die etwa ein Ausmaß von 20 mal 20 mal 20 Zentimetern haben und eine Masse, ein Gewicht von rund 8 Kilogramm – also keine großen Satelliten, wie wir sie uns vielleicht vorstellen und wie sie uns aus Bildern be­kannt sind. Sie beinhalten aber eine neue Technologie, die gemeinsam mit der Univer­sität in Toronto und mit der Universität in Graz und auch mit der Universität in Wien entwickelt wurde.

Beide zusammen bilden die „BRITE-Austria“-Constellation. Diese soll mittels präziser Sternekamera, wie wir schon gehört haben, massive Sterne, vor allem die Helligkeit,


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