BundesratStenographisches Protokoll803. Sitzung / Seite 75

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Wir gelangen nun zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

12.53.518. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2011 betreffend ein Bundesgesetz über die Genehmigung von Weltraumaktivitäten und die Einrichtung eines Welt­raumregisters (Weltraumgesetz) (1466 d.B. und 1585 d.B. sowie 8628/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen nun zum 8. Punkt der Tages­ordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Beer. Ich bitte um den Bericht.

 


12.54.02

Berichterstatter Wolfgang Beer: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Mi­nisterin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht über den Be­schluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2011 betreffend ein Bundesgesetz über die Genehmigung von Weltraumaktivitäten und die Einrichtung eines Weltraumregis­ters (Weltraumgesetz).

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vor­lage am 13. Dezember 2011 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorlie­genden Beschluss des Nationalrats keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist als Erster Herr Bundesrat Lampel. – Bitte, Herr Kollege.

 


12.54.58

Bundesrat Michael Lampel (SPÖ, Burgenland): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat! Wissen Sie noch, was im Oktober 1991 war? Österreich schrieb damals erstmals Weltraumgeschichte, als nämlich Franz Viehböck als erster Österreicher im Rahmen des Projektes “Austromir-91“ ins All flog. Heute, zwei Jahrzehnte später, schreibt Österreich wieder Weltraumge­schichte.

Wir beschließen mit dem Bundesgesetz über die Genehmigung von Weltraumakti­vitäten und die Einrichtung eines Weltraumregisters das erste österreichische Welt­raumgesetz. Wozu brauchen wir eigentlich dieses Gesetz?, das werden sich viele Zu­seherinnen und Zuseher natürlich fragen.

Österreich wird im Frühjahr 2012 erstmals zwei kleine, von österreichischen Universi­täten eingesetzte Forschungssatelliten, sogenannte Nanosatelliten, ins Weltall schi­cken, die mit einer Spezialkamera helle Sterne erforschen sollen. Diese wissenschaft­lichen Satelliten zum Zwecke von astronomischen Beobachtungen werden mit einer in­dischen Trägerrakete ins Weltall befördert. Auch wenn der Start außerhalb Österreichs erfolgt, ist Österreich laut internationalem Recht erstmals Startstaat.

Durch den Weltraumvertrag 1967 haftet Österreich als Startstaat für Schäden, die durch seine Weltraumgegenstände, wie zum Beispiel Satelliten, anderen Vertragsstaa­ten zugefügt werden. Das heißt, die Republik haftet aufgrund dieser völkerrechtlichen Haftung. Der Schadenersatz beziehungsweise, kurz gesagt, die Kosten bleiben an der Republik hängen.

 


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