BundesratStenographisches Protokoll803. Sitzung / Seite 99

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Mir als Präsidentin bleibt jetzt nur zu sagen: Danke für alles, was du für dieses Haus und auch in allen anderen Funktionen geleistet hast. Ich wünsche dir für deine weitere Zukunft, dass dir dein Engagement für andere Dinge erhalten bleibt und dass du uns noch recht oft besuchen kommst.

Alles, alles Gute für dein weiteres Leben! (Allgemeiner Beifall. – Bundesrat Gruber: Danke!)

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Zum gegenständlichen Tagesordnungspunkt liegen nun keine weiteren Wortmeldun­gen mehr vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Der gegenständliche Beschluss bedarf nach Artikel 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungs­gesetz der Zustimmung des Bundesrates bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder des Bundesrates und einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.

Ich stelle zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der Mitglieder des Bundesrates fest.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Antrag, gegen den vorliegenden Be­schluss das Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich bitte jene Bundesräte und Bundesrätinnen, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Nunmehr lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss gemäß Artikel 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit unter Berück­sichtigung der besonderen Beschlusserfordernisse angenommen.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

14.28.4713. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 7. Dezember 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das ORF-Gesetz geändert wird (1759/A und 1609 d.B. sowie 8638/BR d.B.)

 


Präsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Wir kommen nun zum 13. Punkt der Tages­ordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Perhab. Bitte um den Bericht.

 


14.29.06

Berichterstatter Franz Perhab: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Fö­deralismus über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Dezember 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das ORF-Gesetz geändert wird.

Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor. Ich komme daher zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 13. Dezember 2011 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


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