BundesratStenographisches Protokoll803. Sitzung / Seite 169

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Präsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

18.54.5527. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 7. Dezember 2011 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Versorgungssicherungsgesetz 1992 geändert wird (1386 d.B. und 1571 d.B. sowie 8650/BR d.B.)

28. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 7. Dezember 2011 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem ein Bundesgesetz über das Verbot der geologischen Speicherung von Kohlenstoffdioxid erlassen wird und das Umweltverträglichkeitsprüfungs­gesetz 2000, das Bundes-Umwelthaftungsgesetz, die Gewerbeordnung 1994 so­wie das Mineralrohstoffgesetz geändert werden (1387 d.B. und 1572 d.B. sowie 8615/BR d.B. und 8651/BR d.B.)

 


Präsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Nun kommen wir zu den Punkten 27 und 28 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Berichterstatterin zu den Punkten 27 und 28 ist Frau Bundesrätin Dr. Winzig. Bitte um die Berichte.

 


18.55.32

Berichterstatterin Dr. Angelika Winzig: Der Bericht des Wirtschaftsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Dezember 2011 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Versorgungssicherungsgesetz 1992 geändert wird, liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antragstellung.

Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 13. Dezember 2011 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Auch der Bericht des Wirtschaftsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Dezember 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über das Verbot der geologischen Speicherung von Kohlenstoffdioxid erlassen wird und das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000, das Bundes-Umwelthaftungsgesetz, die Gewerbeordnung 1994 sowie das Mineralrohstoffgesetz geändert werden, liegt Ihnen schriftlich vor; ich komme deshalb gleich zur Antragstellung.

Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 13. Dezember 2011 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Danke für die Berichte.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mitterer. – Bitte.

 


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