BundesratStenographisches Protokoll803. Sitzung / Seite 170

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18.56.19

Bundesrat Peter Mitterer (FPÖ, Kärnten): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bun­desminister! Kolleginnen und Kollegen! In der aktuellen Debatte werden zwei Materien behandelt: die eine ist das Versorgungssicherungsgesetz und die andere das Verbot der geologischen Speicherung von Kohlenstoffdioxid. Dem ersten Punkt werden wir zu­stimmen, den zweiten werden wir ablehnen.

Beim ersten Punkt, dem Versorgungssicherungsgesetz, geht es um die Verlängerung eines Gesetzes, das sich in der Vergangenheit bestens bewährt hat. Auch bei uns ist darüber diskutiert worden, und dieses Gesetz wird unsere Zustimmung erfahren.

Anders ist es beim zweiten Gesetz: Hier haben wir Bedenken. Das Verbot der geolo­gischen Speicherung von Kohlenstoffdioxid ist grundsätzlich zu begrüßen, aber unsere Fraktion glaubt, wie auch schon im Nationalrat von uns angemerkt wurde, dass die Ausnahme von 100 000 Tonnen zu groß erscheint und hat deshalb auch im Nationalrat einen Abänderungsantrag und einen Entschließungsantrag eingebracht.

Beide Anträge wurden von der Koalition leider nicht zur Kenntnis genommen, und des­halb wird es heute auch eine Zustimmung nur zum Tagesordnungspunkt 27 geben und beim Tagesordnungspunkt 28 eine Ablehnung der freiheitlichen Fraktion. (Beifall bei der FPÖ.)

18.57


Präsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bun­desrat Dr. Brunner. – Bitte.

 


18.58.04

Bundesrat Dr. Magnus Brunner, LL.M (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrte Frau Präsi­dentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Das Ver­sorgungssicherungsgesetz ist auf den ersten Blick wohl eine sehr theoretische Angele­genheit, zumal von den Möglichkeiten dieses Gesetzes Gott sei Dank noch nie Ge­brauch gemacht werden musste. Eine Krise, für die wir uns mit diesem Gesetz rüsten, hatten wir Gott sei Dank noch nie. Trotzdem können natürlich Versorgungs- und Ver­knappungserscheinungen aus politischen, wirtschaftlichen und auch anderen Gründen nie ganz ausgeschlossen werden.

Ziel dieses Gesetzes ist es also, ein gesetzliches Instrumentarium zu schaffen, um im Krisenfall auch von staatlicher Seite schnell und effizient entsprechend reagieren zu können. – So weit zum Krisenfall. Aber auch in Zeiten, in denen keine Krisen bestehen, müssen wir über Versorgungssicherheit reden, und wir dürfen nicht unterschätzen, was es für Folgen haben könnte, wenn wir uns nicht darum kümmern, auch wenn es keine unmittelbare Krise gibt. Und es wird Sie nicht überraschen, wenn ich als Beispiel im Zusammenhang mit der Versorgungssicherheit die Energie erwähne.

Nach der Atomkatastrophe von Fukushima hat sich auch im Meinungsklima bei den Österreicherinnen und Österreichern eine deutliche Zäsur ergeben: An erster Stelle steht unangefochten die Versorgungssicherheit, noch vor dem Ausbau der erneuerba­ren Energie. Zwei Drittel sind der Ansicht, dass eine problemlose Stromversorgung in Österreich auch in Zukunft gesichert ist. Das ergibt eine Umfrage, die wohl quasi auch als Wunsch der Bevölkerung zu deuten ist.

Wenn wir also die Energiewende nach Fukushima und nach den Atomkraft-Abschal­tungen in Deutschland wollen, und das wollen zumindest die meisten von uns hier, dür­fen wir nicht auf die Infrastruktur vergessen, um eben diese Versorgungssicherheit in Österreich auch sicherzustellen.

Ein kleines Beispiel aus Deutschland: Wenn ein Atomkraftwerk mit einer Leistung von 1 000 Megawatt eine Stadt mit 1 Million Einwohnern versorgt und insgesamt nach den


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