BundesratStenographisches Protokoll803. Sitzung / Seite 171

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deutschen Plänen bis 2020 20 500 Megawatt vom Netz gehen – 20 500 Megawatt! –, dann sind es also 20 Millionen Einwohner, die dann anderweitig, also mit anderen Energieformen, versorgt werden müssen, und das braucht natürlich auch die entspre­chende Infrastruktur.

Dazu müssen nicht nur unsere deutschen Nachbarn, sondern müssen auch wir in Ös­terreich auf den Atomausstieg reagieren: Das geht vom Bau von zusätzlichen Pump­speicherkraftwerken in den Alpen über den Bau von unzähligen Windrädern im Osten bis eben auch zum Bau der für die europäische Energiewende sehr wichtigen Hoch­spannungsleitungen, die diesen Strom dann auch irgendwie abtransportieren können. Aber schauen wir in die Steiermark! Da hat man sich zwischen Politik und den Behör­den betreffend den Bau von Hochspannungsleitungen über 20 Jahre lang nicht einigen können – und das wird es wohl in Zukunft nicht mehr spielen, wenn wir eine gewisse Versorgungssicherheit in Europa wollen.

Österreich hat natürlich auch hehre Ziele: Bis 2050 beispielsweise will Vorarlberg die Energieautonomie, Österreich im selben Zeitraum die Energieautarkie.

Wasserkraft und erneuerbare Energie predigen ist also insgesamt sicher gut, aber Wein trinken, wenn es ums Bewilligen von dringend notwendigen Infrastrukturprojekten geht, das kann in Zukunft wohl nicht mehr sein.

Wir beschließen also heute ein Versorgungssicherungsgesetz für Krisenzeiten. Die Bot­schaft muss aber auch sein, dass wir die Versorgungssicherheit in „normalen Zeiten“ – unter Anführungszeichen – nicht vergessen dürfen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

19.02


Präsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Lampel. – Bitte.

 


19.02.12

Bundesrat Michael Lampel (SPÖ, Burgenland): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat! Nachdem mein Vorred­ner über das Versorgungssicherungsgesetz gesprochen hat, dem wir als Fraktion zu­stimmen werden, möchte ich in meinen Ausführungen über das Bundesgesetz betref­fend das Verbot der geologischen Speicherung von Kohlenstoffdioxid sprechen.

Mit diesem Gesetz, geschätzte Damen und Herren, schaffen wir Sicherheit. Vor weni­gen Wochen war in verschiedenen Medien Folgendes zu lesen:

„Der ostdeutsche Energieversorger Vattenfall blies ... sein 1,5 Milliarden-Projekt im brandenburgischen Jänschwalde ab.“

Er hat seine Pläne für ein Kraftwerk in Jänschwalde bei Cottbus, das die sogenannte CCS-Technologie, wie man zu der Abscheidung und Speicherung von Kohlendioxid sagt, demonstrieren sollte, abgesagt. Damit wird die Technik der Abscheidung und Speicherung von Kohlendioxid, auf die auch Klimaschützer weltweit ihre Hoffnungen setzten, in Deutschland nicht erprobt.

Oder wie erst vor wenigen Tagen der EU-Energiekommissar Günther Oettinger mit­teilte:

„Bei der CO2-Speichertechnologie ... müsse es bis Mitte des Jahrzehnts Klarheit ge­ben, ob sie funktioniere.“

Die EU-Kommission hat bei dieser umstrittenen CCS-Technik für die Speicherung von Kohlendioxid auch die Nordsee bereits als möglichen Lagerplatz im Blick.

„EU-Energiekommissar Günther Oettinger hatte am Montag bei einer Konferenz in Ber­lin gesagt, dass die Lagerung in der Nordsee auch eine Option für Deutschland sei, wie die ,Financial Times Deutschland‘ am Dienstag berichtete.“

 


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