sich das dort anschauen und dieses System für die Türkei adaptieren können. Also: So schlecht kann das nicht sein! Das ist absolut begrüßenswert. (Beifall bei Grünen und ÖVP sowie des Bundesrates Zangerl.)
Allein das zeigt schon, dass wir auf dem Gebiet wirklich ein Role Model sind, und darauf können wir stolz sein.
Eine Message vielleicht noch an die Jugendlichen zu Hause: Lernt was G’scheit’s, und man kann auch Politiker werden. – Danke. (Beifall bei Grünen, ÖVP und SPÖ sowie des Bundesrates Zangerl.)
19.39
Vizepräsident Reinhard Todt: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Zangerl. – Bitte.
19.39
Bundesrat Stefan Zangerl (ohne Fraktionszugehörigkeit, Tirol): Schauen wir einmal! Es kommt immer darauf an, ob es etwas Gescheites ist.
Sehr geehrter Herr Präsident! Lieber Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Vorab möchte ich schon sagen, dass dieses Gesetz auch von mir die nötige Zustimmung erfahren wird. Ich stehe auch hundertprozentig hinter diesem Gesetz, und das ist auch in Ordnung so, wiewohl man auch weiß, dass an jedem Gesetz irgendjemand immer etwas herumzunörgeln hat. Das ist die Natur der Sache: Wo viele Menschen beieinander sind, gibt es viele Gedanken, und das ist bei jedem Gesetz dasselbe. Trotzdem sei es auch mir gestattet, ein paar Anmerkungen, sagen wir Anregungen zu diesem Gesetz zu machen, nicht jetzt umzusetzen, sondern für die Zukunft. Schauen wir einmal, wie sich das entwickelt!
Das Berufsausbildungsgesetz sieht in § 19c die Möglichkeit von Beihilfen an Ausbildungsbetriebe vor, die aus Mitteln des Insolvenzentgeltfonds finanziert werden können. Die Ausgestaltung dieser Beihilfen ist in den Richtlinien des Förderausschusses des Bundesberufsausbildungsbeirates definiert. Konkret gibt es eine Basisförderung für Lehrbetriebe sowie qualitätsorientierte Beihilfen, zum Beispiel als Unterstützungsmaßnahme für lernschwache Jugendliche, für die Weiterbildung von Lehrlingen, von Ausbildnern, Prämien für ausgezeichnete Lehrabschlussprüfungen sowie auch für die Förderung von jungen Frauen in vorwiegend technischen Lehrberufen.
Was noch zu überlegen wäre, ist eine Möglichkeit zur Förderung von zielorientierten Maßnahmen, um die Rahmenbedingungen für Unternehmen und Lehrlinge weiter zu verbessern, insbesondere um die Drop-out-Quote zu senken und Instrumente für das Qualitätsmanagement in der Ausbildung zur Verfügung zu stellen. Ich neige deshalb zur Ansicht, dass für die Vergabe von Fördermitteln an Lehrbetriebe künftig ausschließlich Kriterien der Ausbildungsqualität maßgeblich sein sollten. Die Arbeitgeberseite tendiert eher zur Beibehaltung der Basisförderung, nehme ich an. (Bundesrätin Zwazl: Bei uns schneiden wir hinsichtlich der Qualität sensationell ab, weil inzwischen 98 Prozent !) – Frau Präsidentin, wir kommen noch dazu.
Derzeit gibt es eine Abgeltung für die Lehrlingsentschädigung im ersten Lehrjahr, im zweiten und im dritten Lehrjahr. Das ist schon alles in Ordnung, alles super geregelt, aber die knapper gewordenen Mittel sollten nach meiner Meinung an den Nachweis einer qualitätvollen Ausbildung im Lehrbetrieb gekoppelt sein. Das würde zu einem höheren Ausbildungsniveau führen, was wiederum insgesamt eine Aufwertung der Lehrlingsausbildung zur Folge hätte.
Was ist der Hintergrund meiner Überlegungen? – Uns allen droht in den nächsten Jahren ein gewaltiger Fachkräftemangel, und das hat heute Minister Hundstorfer nachhaltig aufgezeigt. Laut einer für die Bundesregierung erstellten Studie wird der Rückgang
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