BundesratStenographisches Protokoll803. Sitzung / Seite 181

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sich das dort anschauen und dieses System für die Türkei adaptieren können. Also: So schlecht kann das nicht sein! Das ist absolut begrüßenswert. (Beifall bei Grünen und ÖVP sowie des Bundesrates Zangerl.)

Allein das zeigt schon, dass wir auf dem Gebiet wirklich ein Role Model sind, und da­rauf können wir stolz sein.

Eine Message vielleicht noch an die Jugendlichen zu Hause: Lernt was G’scheit’s, und man kann auch Politiker werden. – Danke. (Beifall bei Grünen, ÖVP und SPÖ sowie des Bundesrates Zangerl.)

19.39


Vizepräsident Reinhard Todt: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundes­rat Zangerl. – Bitte.

 


19.39.51

Bundesrat Stefan Zangerl (ohne Fraktionszugehörigkeit, Tirol): Schauen wir einmal! Es kommt immer darauf an, ob es etwas Gescheites ist.

Sehr geehrter Herr Präsident! Lieber Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kolle­gen! Vorab möchte ich schon sagen, dass dieses Gesetz auch von mir die nötige Zu­stimmung erfahren wird. Ich stehe auch hundertprozentig hinter diesem Gesetz, und das ist auch in Ordnung so, wiewohl man auch weiß, dass an jedem Gesetz irgendje­mand immer etwas herumzunörgeln hat. Das ist die Natur der Sache: Wo viele Men­schen beieinander sind, gibt es viele Gedanken, und das ist bei jedem Gesetz dassel­be. Trotzdem sei es auch mir gestattet, ein paar Anmerkungen, sagen wir Anregungen zu diesem Gesetz zu machen, nicht jetzt umzusetzen, sondern für die Zukunft. Schau­en wir einmal, wie sich das entwickelt!

Das Berufsausbildungsgesetz sieht in § 19c die Möglichkeit von Beihilfen an Ausbil­dungsbetriebe vor, die aus Mitteln des Insolvenzentgeltfonds finanziert werden können. Die Ausgestaltung dieser Beihilfen ist in den Richtlinien des Förderausschusses des Bundesberufsausbildungsbeirates definiert. Konkret gibt es eine Basisförderung für Lehr­betriebe sowie qualitätsorientierte Beihilfen, zum Beispiel als Unterstützungsmaßnah­me für lernschwache Jugendliche, für die Weiterbildung von Lehrlingen, von Ausbild­nern, Prämien für ausgezeichnete Lehrabschlussprüfungen sowie auch für die Förde­rung von jungen Frauen in vorwiegend technischen Lehrberufen.

Was noch zu überlegen wäre, ist eine Möglichkeit zur Förderung von zielorientierten Maßnahmen, um die Rahmenbedingungen für Unternehmen und Lehrlinge weiter zu verbessern, insbesondere um die Drop-out-Quote zu senken und Instrumente für das Qualitätsmanagement in der Ausbildung zur Verfügung zu stellen. Ich neige deshalb zur Ansicht, dass für die Vergabe von Fördermitteln an Lehrbetriebe künftig aus­schließlich Kriterien der Ausbildungsqualität maßgeblich sein sollten. Die Arbeitgeber­seite tendiert eher zur Beibehaltung der Basisförderung, nehme ich an. (Bundesrätin Zwazl: Bei uns schneiden wir hinsichtlich der Qualität sensationell ab, weil inzwischen 98 Prozent !) – Frau Präsidentin, wir kommen noch dazu.

Derzeit gibt es eine Abgeltung für die Lehrlingsentschädigung im ersten Lehrjahr, im zweiten und im dritten Lehrjahr. Das ist schon alles in Ordnung, alles super geregelt, aber die knapper gewordenen Mittel sollten nach meiner Meinung an den Nachweis ei­ner qualitätvollen Ausbildung im Lehrbetrieb gekoppelt sein. Das würde zu einem hö­heren Ausbildungsniveau führen, was wiederum insgesamt eine Aufwertung der Lehr­lingsausbildung zur Folge hätte.

Was ist der Hintergrund meiner Überlegungen? – Uns allen droht in den nächsten Jah­ren ein gewaltiger Fachkräftemangel, und das hat heute Minister Hundstorfer nachhal­tig aufgezeigt. Laut einer für die Bundesregierung erstellten Studie wird der Rückgang


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