BundesratStenographisches Protokoll803. Sitzung / Seite 191

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tinnen und Patienten in den Regionen sicherzustellen. Ich bemühe ein Beispiel – die Steirer mögen es mir verzeihen –, ich nenne das Beispiel Bad Aussee: große politische Diskussionen über den Standort des Krankenhauses. Warum?

Wir haben bisher eine Verpflichtung gehabt, sowohl 30 Betten im Bereich Interne als auch 30 Betten im Bereich der Chirurgie vorzugeben. Wenn ich richtig liege, hat die Region Bad Aussee einen Einzugsbereich von 12 000 bis 15 000 Einwohnern – in die­ser Größenordnung, stimmt das? Da ist es natürlich ein Problem, genügend Aufgaben für die Chirurgie zu haben. Dann hat man Ärzte, die dort zwar rund um die Uhr tätig sind, aber wenig Erfahrung haben, und da ist es nicht mehr gut möglich, die notwen­dige Qualität auch zu erreichen. Insofern macht es Sinn, sicherzustellen, dass auch in der Region rund um Bad Aussee Interne-Leistungen angeboten werden, Notfallleistun­gen angeboten werden, aber möglicherweise medizinische, chirurgische Eingriffe von einem anderen Krankenhaus mitbetreut werden – Montag, Mittwoch und Freitag, oder wie man es dann in den Bundesländern auch organisiert.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Verantwortung für die Bundesländer wird mit diesem Gesetz größer, das ist ganz klar, aber die notwendige Versorgung der Bevölkerung kann dadurch auch sichergestellt werden.

Dieses Gesetz hat meiner Meinung nach einen kleinen Pferdefuß, ich sage das so. (Bundesrat Gruber: Schönheitsfehler!) – Einen Schönheitsfehler, danke! Mir wäre es wirklich lieber, wenn dieses Gesetz sofort in Kraft träte. Das braucht nicht noch neun Ausführungsgesetze! Ich bin wirklich der Auffassung, wir sollten die Gesetze zum Spital hier im Parlament, im Nationalrat und im Bundesrat, beschließen, und das müss­te reichen. Ich sage immer, bei Krankenanstalten- oder Spitalsgesetzen würde ein ein­heitliches Spitalsgesetz in ganz Österreich auch reichen. (Allgemeiner Beifall.)

Gestatten Sie mir noch einen Blick auf die Kärntner Situation, das muss ich mir jetzt herausnehmen. Ich war persönlich dabei, als das Klinikum Klagenfurt eröffnet wurde, ich war schon mehrmals in diesem Krankenhaus. Ich habe großes Interesse daran, wie denn die Krankenanstalten in Österreich funktionieren. Ich kann Ihnen eines sagen – und das ist meine Erfahrung –: Die Ruhe und der Umgang im Krankenhaus, auch die Sorge für die Patientinnen und Patienten sind besser umgesetzt worden in der Zeit, als Landeshauptmann-Stellvertreter Peter Kaiser auch für die Organisation die Verantwor­tung hatte. (Beifall bei der SPÖ.) Leider – ich sage das so – hat die Kärntner Landesre­gierung eine andere Entscheidung getroffen, und seither bekomme ich auch öfters kriti­schere Anmerkungen über die Entwicklung.

Ich denke, es ist wichtig, in den Ländern Verantwortung für die Versorgung der Kran­kenanstalten zu übernehmen. Man braucht auch Ruhe und mittelfristige Entwicklung. Wir brauchen genügend Pflegepersonal in der Region, wir brauchen Ärztinnen und Ärzte, die bereit sind, auch in der Region tätig zu sein. Mit diesem Gesetz schaffen wir dafür die Voraussetzungen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

20.23


Vizepräsident Reinhard Todt: Es liegt eine Wortmeldung von Herrn Bundesrat Petritz vor. – Bitte.

 


20.23.53

Bundesrat Karl Petritz (ÖVP, Kärnten): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Herr Minister! Lieber Freund Pirolt! (Oh-Rufe bei der SPÖ. – Bundesrat Gruber: Das war eine Ansage!) Ich wollte mich an und für sich zu dieser Sache nicht mehr melden, aber du hast mich herausgefordert. (Bundesrat Gruber: Das sind Männerfreundschaf­ten!)

Ich halte dieses Gesetz, das vorliegt, für in Ordnung, von meiner Seite und von der Seite der ÖVP her. Aber, lieber Pirolt, deine Aussage hat mit diesem Gesetz an und für


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