eine bilaterale gesetzliche Grundlage zu stellen und ein Katastrophenhilfeabkommen mit der Republik Moldau abzuschließen.
Im Rahmen des Gespräches zwischen der Bundesministerin für Inneres und dem Minister für Inneres der Republik Moldau, das am 25. September 2010 in Chisinau stattgefunden hat, wurden daher unter anderem Fragen der Zusammenarbeit im Bereich des Zivil- und Katastrophenschutzes sowie der Katastrophenhilfe behandelt. Ein österreichischer Entwurf für ein entsprechendes Katastrophenhilfeabkommen wurde während des Besuches offiziell übergeben.
Österreich hat mit allen Nachbarländern, außer Italien, Abkommen über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen und schweren Unglücksfällen abgeschlossen. Diese Abkommen bewähren sich sehr gut. Nach einhelliger Ansicht liegt der Abschluss eines derartigen Abkommens auch mit der Republik Moldau im Hinblick auf die mittelbare Nachbarschaft zu diesem Lande im Interesse Österreichs.
Auf Expertenebene wurde bereits weitgehend Einigung über den Text erzielt, so dass nun Verhandlungen über das Abkommen aufgenommen werden können.
Die mit der Verhandlung dieses Abkommens verbundenen Kosten finden ihre Bedeckung in den Budgetansätzen der jeweils entsendenden Ressorts. Das künftige Abkommen wird voraussichtlich keine erheblichen finanziellen Auswirkungen haben; sofern es dennoch zu solchen kommen sollte, werden sie aus den dem zuständigen Ressort zur Verfügung gestellten Mitteln bedeckt.
Das geplante Abkommen wird gesetzändernd bzw. gesetzesergänzend sein und daher der Genehmigung des Nationalrats gemäß Art. 50 B-VG bedürfen.
Der Nationalrat und der Bundesrat werden gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG von der Aufnahme der Verhandlungen unverzüglich unterrichtet werden.
Im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Inneres und der Bundesministerin für Finanzen stelle ich den
Antrag,
die Bundesregierung wolle dem Herrn Bundespräsidenten vorschlagen, Botschafter Dr. Michael Schwarzinger, Österreichischer Botschafter in Rumänien (mitakkreditiert in der Republik Moldau), und, im Falle seiner Verhinderung, Gesandten-Botschaftsrat Mag. Jürgen Heissel zur Leitung der Verhandlungen über das Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Moldau über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen zu bevollmächtigen.
Wien, am 19. Oktober 2011
SPINDELEGGER m.p.“
*****
„Der Generalsekretär
für auswärtige Angelegenheiten
Dr. Johannes Kyrle
Herrn
Präsidenten des Bundesrates
Gregor Hammerl 26. Jänner 2012
Parlament, Dr. Karl Renner Ring 1-3
1017 WIEN GZ: BMeiA-RU.8.33.02/0001-l.2a/2012
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