BundesratStenographisches Protokoll805. Sitzung / Seite 17

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Kosten im Gesundheitswesen 11 Prozent des Bruttoinlandsproduktes betragen und damit zu den höchsten im gesamten OECD-Raum zählen.

Wie wir soeben als Antwort auf eine Fragestellung gehört haben, planen Sie keine Zusammenlegung der Krankenkassen. Wäre aber im Sinne einer Strukturbereinigung zum Beispiel eine einheitliche Leistungserbringung und -vergütung für Patienten und Ärzte für Sie eine Option?

 


Präsident Gregor Hammerl: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Also eine einheitliche Leis­tungserbringung findet statt. Die gesetzlichen Grundlagen sind einheitlich. Ich sage das ganz deutlich: Es gilt für alle Sozialversicherungsträger das Allgemeine Sozialver­sicherungsgesetz. Es gibt Ausnahmen in den Ländern, was Beamtinnen und Beamte betrifft, mit den Krankenfürsorgeanstalten. Das ist aber an sich Landesrecht. Insgesamt ist sichergestellt, dass auf dem Leistungsniveau des Allgemeinen Sozialversiche­rungsgesetzes die Leistungen in Österreich gleich sind.

Die Kostendämpfungen habe ich bereits beschrieben. Wir wollen, dass die Weiter­entwicklung des Gesundheitssystems anhand der wirtschaftlichen Kraft des Landes stattfindet. Diese drückt sich auch in der Steigerung des Bruttoinlandsproduktes aus, und da gehen wir von 3,6 Prozent aus.

 


Präsident Gregor Hammerl: Danke, Herr Bundesminister. – Wir kommen zur 3. An­frage.

Ich bitte den Anfragesteller, Herrn Bundesrat Krusche, um die Verlesung der Anfrage.

 


Bundesrat Gerd Krusche (FPÖ, Steiermark): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Es ist ja ein bereits seit Längerem definiertes Ziel, welches durch die aktuelle Spar­diskussion zusätzlich an Bedeutung gewinnt, Gesundheitsleistungen in Österreich vom klinischen in den niedergelassenen Bereich zu verlagern, also quasi von den Ambu­lanzen zu den Arztpraxen.

Meine Frage daher:

1803/M-BR/2012

„Welche konkreten Maßnahmen sind von Ihrer Seite geplant, um Gesundheits­leistungen vom klinischen in den niedergelassenen Bereich zu verlagern?“

 


Präsident Gregor Hammerl: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Bundesrat, es geht im Gesundheitssystem in erster Linie nicht um Mythen und nicht darum, wo etwas billiger ist, sondern es geht um die Frage: An welchem Standort und mit welcher Leistung können wir Patientinnen und Patienten qualitativ versorgen? – Das kann einmal das Krankenhaus sein als statio­näre Einrichtung, das kann ein anderes Mal ein Krankenhaus sein mit einer ambu­lanten Einrichtung, das kann auch ein Krankenhaus sein mit einer Tagesklinik, das kann sehr oft der Allgemeinmediziner in der näheren Umgebung sein, oder das kann auch eine Gruppenpraxis von Fachärztinnen und Fachärzten in der Region sein. Das Entscheidende ist, dass wir es schaffen, dass das, was Patientinnen und Patienten tatsächlich benötigen, auch zielgerichtet angeboten wird.

Ich habe mehrere Instrumente entwickeln lassen und auch entwickelt, damit wir hier genauer werden.

 


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