BundesratStenographisches Protokoll805. Sitzung / Seite 60

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den Rechtsstaat zunehmend aus, zugunsten von Überwachung, und das lehnen wir Grüne ganz dezidiert ab. Da geht es nicht darum, der Polizei irgendwelche Möglich­keiten nicht zu geben, sondern es geht darum, dass es eine Kontrollinstanz gibt, nämlich ein Gericht, das sagt: Ja, man darf diese Person überwachen, oder: Nein, man darf diese Person nicht überwachen. (Vizepräsident Mag. Himmer übernimmt den Vorsitz.)

Wir haben hier ja noch einen zweiten Akt, die Post 3, zu besprechen, darauf möchte ich auch eingehen. Gemäß diesem Abkommen mit den USA zur Verhinderung schwe­rer Verbrechen werden Fingerabdrücke und DNA-Dateien mit den USA ausgetauscht. Ich kann und muss bei diesem Abkommen leider feststellen: Wer immer da verhandelt hat, kann nicht verhandeln!

Das EU-Parlament wollte, dass die EU mit hohem Datenschutz ein Abkommen mit den USA verhandelt, das für alle EU-Staaten gleich gilt. Leider – das muss man auch dazusagen – sind einige Staaten wie Polen und Tschechien davon abgesprungen, haben sich von den USA auch unter Druck setzen lassen – die USA haben durchaus mit der Einführung der Visumpflicht für Staatsbürger und Staatsbürgerinnen dieser jeweiligen Länder gedroht – und haben bilaterale Abkommen mit den USA abgeschlossen. Auch Österreich hat sich diesem Druck unterworfen.

Aber das machen nicht alle EU-Staaten, das muss man hier ganz klar sagen. Frank­reich oder die Niederlande haben gesagt: Nein, wir lassen uns nicht unter Druck setzen! Wir wollen ein gesamteuropäisches Abkommen mit den Vereinigten Staaten von Amerika und nicht ausschließlich bilaterale Abkommen.

Aber, wie gesagt, Österreich hat sich diesem Druck gebeugt, und sind einmal Daten eines Staatsbürgers oder einer Staatsbürgerin in den USA, gibt es für diesen Staats­bürger und diese Staatsbürgerin überhaupt keine Chance mehr, dass die dort jemals wieder gelöscht werden. Wenn man hier wieder behauptet, dass ja die österreichische Datenschutzkommission dort Änderungen bewirken könne, dann, muss man sagen, hat man von amerikanischem Recht keine Ahnung! Denn für diesen Fall gilt nicht der berühmte Freedom of Information Act, sondern der Privacy Act, und beim Privacy Act in den USA haben nur amerikanische Staatsbürger und Staatsbürgerinnen das Recht, Information zu erhalten oder Auskunft zu erhalten, aber nie und nimmer eine ausländische Behörde oder ausländische Staatsbürger oder Staatsbürgerinnen.

Daher muss dieses Abkommen abgelehnt werden! Ich wundere mich wirklich, dass die Sozialdemokratie bei diesem Überwachungsspiel und bei solchen Abkommen mit dieser Koalition mitstimmt. Ich finde es beschämend für die Sozialdemokratie! – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und des Bundesrates Pirolt.)

12.02


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Beer. – Bitte.

 


12.02.45

Bundesrat Wolfgang Beer (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Minister! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Bundesrätinnen und Bundesräte! Wir haben heute hier zwei Punkte zu behandeln, die uns ein wenig mehr Sicherheit ermöglichen sollen. Es waren da zwei Contra-Redebeiträge, wobei ich bei einem vielleicht ein bisschen Verständnis dafür zeigen kann, wenn es um den Datenaustausch mit Amerika geht.

Man muss aber auch dazu sagen – und das geht in deine Richtung, Kollege Schreuder –, es wird hier der Rechtsschutzbeauftragte so hingestellt, wie wenn er eigentlich nichts wäre und nur die Richter und Gerichte das Allheilmittel für diese Überwachungen wären. (Bundesrat Schreuder: Exekutive – Judikative! Grundsäulen


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