BundesratStenographisches Protokoll805. Sitzung / Seite 71

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12.47.344. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 29. Februar 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Zivildienst (Zivildienstgesetz 1986 – ZDG) geändert wird (1809/A und 1659 d.B. sowie 8673/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen zum 4. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Kainz. – Bitte um den Bericht.

 


12.47.49

Berichterstatter Christoph Kainz: Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich erstatte Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 29. Februar 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Zivildienst geändert wird.

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 13. März 2012 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte in.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag. Rausch. – Bitte.

 


12.48.23

Bundesrätin Mag. Bettina Rausch (ÖVP, Niederösterreich): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Wir behandeln heute das Zivildienstgesetz. Es werden sich, nehme ich an, alle von Ihnen daran erinnern, dass wir vor einiger Zeit diese Diskussion miterlebt haben: Sollen Polizisten vorher Zivildiener gewesen sein können? Sollen Zivildiener zur Polizei gehen können? – Wir können uns auch daran erinnern, dass die Diskussion mit einem Ja ausgegangen ist. Ehemalige Zivildiener können nun unter anderem auch Polizist werden.

Nun ist es so, dass man dazu einen Antrag auf Löschung der Zivildienstpflicht stellen muss. Den konnte man nur bis zum 28. Lebensjahr stellen. Eine entsprechende Dienstrechtsnovelle hat das geändert und diese Grenze mit 28 aufgehoben – sehr sinnvoll, weil es mitunter natürlich auch Leute gibt, die später den Beruf wechseln wollen, und diese sollen davon nicht ausgeschlossen sein. Im Dienstrecht ist das erledigt, es muss nun auch die entsprechende Bestimmung im Zivildienstgesetz geändert werden. Das passiert heute, und meine Fraktion wird da gerne zustimmen.

Geben Sie mir nur die Gelegenheit, noch einen Gedanken mit Ihnen zu teilen, der mir beim Thema Zivildienst auch wichtig ist. In etwa ein Drittel der tauglichen jungen Män­ner absolviert mittlerweile Zivildienst. Ich denke, dass ein Hauptgrund dafür auch ist, dass man beim Zivildienst das Gefühl hat, etwas Sinnvolles, etwas Wertvolles für die Gesellschaft zu tun und auch etwas Sinnvolles für den eigenen weiteren Lebensweg, für die Laufbahn mitzunehmen.

Ich hätte da eine Bitte und eine Aufforderung, die ich gerne auch dem Bundesminister für Landesverteidigung mitgeben möchte. Statt dass man viel Geld und Zeit investiert in teure und aus meiner Sicht nicht besonders sinnvolle Experimente in Richtung einer meines Erachtens heute unrealistischen Aufhebung des Präsenzdienstes (Bundesrat Todt: Was soll das werden?), sollte man sehr rasch – und das kann schon morgen, schon heute passieren – darauf schauen, dass Präsenzdienst für junge Männer wieder als sinn- und wertvoll erlebt wird. Wir brauchen keine gelernten Unkrautzupfer, keine ausgebildeten Kasernenputzer, keine diplomierten Tiefkühlpizza-Aufwärmer, sondern wir brauchen passionierte, engagierte Landesverteidiger und gut ausgebildete Ka-


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