BundesratStenographisches Protokoll805. Sitzung / Seite 73

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Ausland. Ein ganzes Jahr lang, 12 Monate unter nicht ganz einfachen Rahmenbedin­gun­gen.

Sie machen sehr wichtige Arbeit im Bereich Friedens- und Sozialprojekte, Projekte in der Entwicklungszusammenarbeit, in gewaltfreien Konfliktlösungsmodellen. Regionale Projekte in ehemaligen Krisengebieten werden betreut. Und sie dienen als Gedenk­diener und arbeiten in ausländischen Holocaust-Gedenkstätten, in Museen, in Archiven und auch in Bibliotheken. Sie betreuen in Altersheimen Holocaust-Überlebende, arbeiten in Jugendbegegnungsstätten und natürlich auch in Stätten des Massen­mor­des wie in Auschwitz, in Theresienstadt oder auch in Mauthausen in Oberösterreich – alles im Dienste gegen das Vergessen der Gräuel des Nationalsozialismus! Das ist wirklich zu würdigen.

Zu würdigen ist auch, dass die Entscheidung, diese Mittel zu kürzen, von Bun­des­kanzler Faymann wieder zurückgenommen worden ist, aber erst aufgrund des Druckes aus der Öffentlichkeit. Die Auslandszivildiener haben pro Jahr 10 000 € zur Verfügung gestellt bekommen, und dieser Betrag wurde nach Loipersdorf, nach der Regierungs­klausur, auf 9 000 € reduziert. Es hat dann die Zusage gegeben, dass es keine weiteren Reduzierungen mehr gibt. Dann hat doch wieder eine Reduzierung um 10 Prozent stattgefunden, es waren dann ungefähr 8 100 €. Das hätte bedeutet, dass von dem ohnehin wenigen Geld die Auslandszivildiener noch weniger zur Verfügung gehabt hätten. 675 € wären es pro Zivildiener pro Monat gewesen. In Gegenden, wo die Lebenshaltungskosten sehr hoch sind, sind das wirklich sehr schwierige Rahmen­bedingungen.

Deshalb gilt mein großer Dank dem Herrn Bundeskanzler, im Namen der Grünen, aber auch im Namen der Auslandszivildiener, dass diese Verschärfungen wieder rückgängig gemacht worden sind, dass nach wie vor der volle Betrag ausbezahlt wird, denn ich glaube, das dient der Reputation Österreichs im Ausland. Die Zivildiener leisten dort sehr gute Arbeit, das muss man honorieren. Deswegen ein herzliches Dankeschön, dass diese Verschärfungen zurückgenommen worden sind!

Wir werden diesem Gesetz natürlich auch unsere Zustimmung erteilen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei Grünen, ÖVP und SPÖ.)

12.57


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Steinkogler. – Bitte.

 


12.57.32

Bundesrat Josef Steinkogler (ÖVP, Oberösterreich): Geschätzter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es wurde schon von meinen Vorrednern gesagt: Aufgrund der Dienstrechtsnovelle 2011 gibt es keinen sachlichen Grund mehr, dass wir die Alters­beschränkung von 28 Jahren aufrechterhalten. Das ist richtig, und das ist der rechtliche Teil; wobei schon von meiner Vorrednerin, von meiner Kollegin gesagt wurde, dass natürlich auch unsere Fraktion dem sehr gerne zustimmt.

Ich möchte aber die Debatte heute nützen, um den unschätzbaren und wertvollen Dienst der jungen Menschen im Dienste der Nächsten zu würdigen und auch vor Augen zu führen. Der Zivildienst hat sich in den letzten Jahren und Jahrzehnten zum wichtigsten Motor im Sozialwesen Österreichs entwickelt. Ob im Rettungs- und Krankentransport, ob in der Pflege, ob im Gedenkdienst, ob im Umweltschutz: In allen Bereichen leisten diese jungen Menschen einen unschätzbaren Dienst. Ich glaube, es wäre in Österreich unmöglich, dass diese soziale und humanitäre Arbeit von den Insti-


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