BundesratStenographisches Protokoll805. Sitzung / Seite 93

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mehr genauer gefasst, und es wurde ein Ausgleich gefunden zwischen den Interessen des Sports und den Marktinteressen der Rundfunkveranstalter. Der ORF wird nunmehr in strittigen Fällen, also wenn österreichische Sportlerinnen und Sportler beteiligt sind, wenn österreichische Mannschaften beteiligt sind oder wenn der Austragungsort in Österreich ist, das Übertragungsrecht für gewisse Sportarten privaten Rundfunkver­anstaltern zeitgerecht und diskriminierungsfrei anbieten. Dadurch wird dann klar, ob es für diesen spezifischen Sportbewerb einen Fernsehmarkt gibt, und wenn nicht, dann wird der ORF diese Sportbewerbe auf seinem Sportsender, nämlich ORF SPORT + übertragen. Mit diesem Gesetz werden die Interessen des österreichischen Sports, der österreichischen privaten Rundfunkveranstalter, aber auch des ORF gewahrt.

Gleichzeitig mit dieser Novelle des ORF-Gesetzes werden auch die Früchte der Digitalisierung, die zusätzlichen Ausstrahlungsmöglichkeiten geerntet. Es ist nunmehr möglich, digital wesentlich mehr Programme zu übertragen. Das Gesetz zur audio­visuellen Mediendienstleistung ermöglicht nunmehr, dass mehr private Sender digital ausstrahlen können. Diese technische Möglichkeit wird nunmehr im Gesetz berück­sichtigt.

Diese beiden Gesetze gemeinsam ermöglichen ein breiteres Angebot für das Fernseh­publikum, garantieren die Medienpräsenz des österreichischen Sports und schaffen mehr Fernsehangebote in Österreich. Das ist ein wesentlicher Vorteil für die sportinter­essierten Menschen in Österreich. Wir Sozialdemokraten werden daher diesem Gesetz gerne unsere Zustimmung geben. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

14.23


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Preineder. – Bitte.

 


14.23.10

Bundesrat Martin Preineder (ÖVP, Niederösterreich): Geschätzter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen des Bundesrates! Wir behandeln zwei Gesetzesmaterien, zwei Änderungen, zum einen das ORF-Gesetz und zum anderen das Mediendienste-Gesetz. Da geht es darum, Kollege Boden hat das schon ausgeführt, dass wir klarere Regelungen für Sportübertragungen schaffen, Regelungen für die Beziehungen zwischen dem ORF und privaten Sendern, um da ordentlichere Verhältnisse zu gewährleisten.

Zum anderen geht es darum, dass der öffentlich-rechtliche Sender, der ORF, aber auch private Sender ein breiteres Angebot, nämlich mehr als zwei Programme betreiben dürfen. Das ist eine Anpassung an den Stand der Technik, auch das wurde bereits ausgeführt, es ist zugleich auch eine Bereicherung der Medienvielfalt, weil mehr Programme eben auch mehr Vielfalt bringen.

Auch wir hier im Bundesrat sind Nutznießer dieser Medienvielfalt. Ich darf mich dafür bedanken, dass seit Beginn dieses Jahres ORF III, ursprünglich TW1, unsere Sitzun­gen zur Gänze ausstrahlt und damit den Bürgern die Möglichkeit gibt, unsere Debatten mitzuerleben, sich ein Bild von der Tätigkeit des Bundesrates zu machen und so zu erfahren, dass die Diskussionsbeiträge in der zweiten Kammer des Parlaments durch­aus auch erstklassig sein können.

Politik ist notwendig und sorgt für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Es ist unsere Aufgabe, einen Staat zu organisieren, und ich darf da auch an die Verantwortung der Medien appellieren. Damit ist auch für uns eine gewisse Verantwortung verbunden, nämlich Politik nicht generell schlechtzureden, denn die Bilder, die die Herrschaften an der Kamera, denen ich auch herzlich danken darf, von uns senden, das sind jene Bilder, die die Bürger draußen sehen.

 


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