BundesratStenographisches Protokoll805. Sitzung / Seite 108

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Ich selber konnte im Herbst bei einem mittelschweren Verkehrsunfall, der für einen Beteiligten sehr tragisch geendet hat, erleben, wie bezahlte Organisationen zusam­menwirken mit Organisationen, die darauf angewiesen sind, mit unbezahlten Hilfs­kräften zusammenzuspielen, und wie diese sich hier vernetzen und letzten Endes zu meist guten Ausgängen verhelfen.

Wir sprechen von 3 Millionen Bürgern, die Dienst an der Allgemeinheit leisten, aber wir sprechen hier, was konkret dieses Gesetz anbelangt, von in etwa 450 Personen. Also da besteht schon ein bisschen die Gefahr, dass wir im Gesamtsegment Freiwilligen­arbeit eine Zweiklassengesellschaft herbeiführen, die einerseits durchaus abgesichert ist, während auf der anderen Seite grundlegende Sicherungsmechanismen fehlen. Ich denke dabei zum Beispiel an Pensionszeiten, ich denke, was vielleicht sehr wichtig wäre, an die Aufnahmeerleichterung in den öffentlichen Dienst oder daran, dass Be­triebe, welche freiwillige Einsatzkräfte beschäftigen, vielleicht fiskalisch entlastet werden könnten. Ich denke nur an Betriebe in meiner Heimat. Wenn die Sirene der Feuerwehr ertönt, dann steht oft nur mehr der Chef alleine im Betrieb, der Rest der Leute ist im Einsatz.

Folgender Punkt noch: der Zugang zur Freiwilligenarbeit für Migranten. Auch das ist immer wieder zu bemerken: Wenn wir von Integration sprechen, müsste gerade da der Hebel angesetzt werden, um bei jenen Bürgern, die sich hier bei uns niederlassen – egal, ob vorübergehend oder dauerhaft –, durch deren Hilfeleistung oder dadurch, dass sie sich zur Verfügung stellen, durchaus auch die Integration zu fördern, weil sie sich damit in das Gemeinschaftswesen und in das Gesellschaftswesen leichter einbringen können.

Aber was bringt überhaupt die Zukunft? – Noch ist ja offen, wie man mit der allge­meinen Wehrpflicht in Zukunft umgehen wird. Wenn diese wegfallen sollte, entfällt analog dazu natürlich auch der Zivildienst, und was das dann für jene Einrichtungen bedeutet, welche auf die mehr oder weniger Freiwilligen aus diesen gesetzlich verankerten Einrichtungen angewiesen sind, wird man dann einfach spüren.

Die Freiwilligenarbeit gehört grundsätzlich gefördert und nicht zielgruppengefördert. Dem Gesetz werden wir heute nicht zustimmen. Es fehlen hier noch wichtige Para­meter, es ist nicht reif, und es fehlen einfach bis zum Ende durchdachte Grundsätze und Ansätze. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

15.22


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Todt. – Bitte.

 


15.23.12

Bundesrat Reinhard Todt (SPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach dem Euro­päischen Jahr der Freiwilligentätigkeit haben wir heute einen sehr historischen Moment. Wir beschließen heute ein Freiwilligengesetz.

Bevor ich auf wichtige Punkte eingehe, möchte ich mich herzlich bei all jenen Menschen bedanken, die in diesem Land freiwillig arbeiten, freiwillig tätig sind, egal, ob es karitative, soziale Dienste, Kirchen oder politische Parteien oder Jugend- und Seniorenorganisationen sind. Mein Vorredner hat schon gesagt, 44 Prozent der Men­schen in Österreich betätigen sich freiwillig. Wir gehören damit zu den Top-Ländern in Europa.

Ein kurzer Auszug: Österreicherinnen und Österreicher ab dem 15. Lebensjahr betei­ligen sich zu 17 Prozent im Bereich Kultur, zu 15 Prozent im Bereich der kirchlichen Organisationen, zu 14 Prozent bei den Hilfsdiensten, zu 14 Prozent in Rettungs- und


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