BundesratStenographisches Protokoll805. Sitzung / Seite 109

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Katastrophendiensten und viele Menschen in Sport-, Jugend- und Seniorenorgani­sationen. Diese Tätigkeiten sind ein wichtiger Bestandteil unseres Zusammenlebens.

Dieses Gesetz schafft Planungssicherheit für das Freiwillige Sozialjahr. Wichtig ist, dass eine Klarstellung getroffen wurde, dass es sich nicht um ein Arbeitsverhältnis handelt. Dieses Freiwillige Sozialjahr beruht auf zwei Säulen: auf der einen Seite dem freiwilligen Engagement, auf der anderen Seite einer beruflichen Bildungsorientierung für junge Menschen. Möglich ist das Freiwillige Sozialjahr ab der Vollendung des 17. Lebensjahres oder unter besonderen Voraussetzungen ab dem 16. Lebensjahr. Es dauert sechs bis maximal zwölf Monate.

Wesentlich ist auch, dass die Träger, die dieses freiwillige Sozialjahr anbieten, einem scharfen Zulassungsverfahren unterworfen sind. Damit ist sichergestellt, dass die wirtschaftlichen Voraussetzungen gegeben sind, aber auch das Bildungskonzept eine wichtige Rolle spielt und durchgeführt werden kann.

Für junge Menschen, die dieses Freiwillige Sozialjahr machen, ist auch von großer Bedeutung, dass Personen zur Verfügung stehen, die ihnen in schwierigen Situationen zur Seite stehen, wie zum Beispiel im Rettungsdienst. Denken Sie an die Versorgung von Schwerstverletzten.

Ein zentraler Aspekt ist die Arbeitsmarktneutralität. Es darf nicht dazu führen, wenn jemand freiwillig in einem Verein tätig ist, dass damit ein Beschäftigter, der in diesem Verein angestellt ist, seinen Arbeitsplatz verliert und dann gekündigt wird. Darauf wird besonders zu achten sein. Ebenso ist sichergestellt, dass Kranken- und Unfall­versiche­rung beinhaltet sind und Taschengeld ausbezahlt wird.

Lange Diskussionsprozesse haben zu diesem Ergebnis geführt. Es ist ein gutes Fundament für die Freiwilligentätigkeit in Österreich. Herr Bundesminister, Gratulation zu diesem Gesetz und zu den Beamten Ihres Hauses, die dieses Gesetz erarbeitet haben! (Beifall bei SPÖ und Grünen.)

15.27


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Tiefnig. – Bitte.

 


15.27.42

Bundesrat Ferdinand Tiefnig (ÖVP, Oberösterreich): Geschätzter Herr Bundes­minister! Frau Präsidentin! Geschätzte Damen und Herren vor den Bildschirmen! Zuerst ein Dankeschön für Ihre ehrenamtlichen Dienste, die Sie tagtäglich erbringen. Es sind ja drei Millionen Österreicherinnen und Österreicher, die ehrenamtlich arbeiten, und Oberösterreich hat ja im letzten Jahr das „Jahr des Ehrenamtes“ ausgerufen und hier Entsprechendes geleistet. (Bundesrätin Posch-Gruska: Europa war das!) Oberösterreich war Vorreiter im Bereich des Ehrenamtes. (Ironische Heiterkeit bei der SPÖ.) Ebenso im Versicherungsschutz. – Nicht lachen, aufpassen! – Da hat Ober­öster­reich, das Land Oberösterreich gemeinsam mit der Oberösterreichischen Ver­siche­rung, einen Versicherungsschutz für Ehrenamtliche im Unfall- und Kranken­versiche­rungsbereich aufgebaut. Das ist ein ganz wichtiger Punkt für ehrenamtlich tätige Personen.

Ich möchte hier auf einen weiteren wichtigen Punkt eingehen, der noch nicht genannt wurde, obwohl mein Vorredner über das Thema schon sehr ausführlich berichtet hat. Unser Kollege aus dem Nationalrat August Wöginger hat es auch im Bereich des Ehrenamtes geschafft, dass die Familienbeihilfe bis zum 24. Lebensjahr ausbezahlt werden kann und auch eine dementsprechende Absetzbarkeit ermöglicht wird. In diesem Sinne auch ein Dankeschön dem Nationalratsabgeordneten Gust Wöginger, der sich sehr stark im Bereich Ehrenamt und der Freiwilligenarbeit engagiert. (Bun-


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