BundesratStenographisches Protokoll805. Sitzung / Seite 116

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15.51.3711. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 29. Februar 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Opferfürsorgegesetz geändert wird (1633 d.B. und 1663 d.B. sowie 8666/BR d.B. und 8681/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Wir gelangen nun zum 11. Punkt der Tages­ordnung.

Berichterstatterin ist wiederum Frau Bundesrätin Mag. Duzdar. – Ich bitte um den Bericht.

15.51.52

 


Berichterstatterin Mag. Muna Duzdar: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Ich erstatte den Bericht des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 29. Februar 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Opferfürsorgegesetz geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, es erübrigt sich daher dessen Verlesung.

Ich komme sogleich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Ich danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist als Erster Herr Bundesrat Füller. – Bitte.

 


15.52.47

Bundesrat Christian Füller (SPÖ, Steiermark): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Heute debattieren wir einen längst überfälligen Schritt, einen wenn auch in der Öffentlichkeit eher wenig bekannten und wenig beachteten Umstand, nämlich, dass bisher die Zuständigkeit für die Opfer­fürsorge bei den Ländern gelegen hat. Diese Zuständigkeit soll mit der heute vor­liegenden Änderung des Opferfürsorgegesetzes auf die Bundesebene gehoben werden. Dieser Schritt ist ein weiterer, ein kleiner, aber ebenso wichtiger, dem auch innerhalb der Verwaltungsreform noch viele andere Schritte in vielen anderen Be­reichen folgen werden müssen.

Was bedeutet eigentlich die Opferfürsorge? – Da wird eine Gruppe von Menschen unterstützt, die Unmenschliches erleiden musste, Menschen, die zu Unrecht mindes­tens drei Monate im Zuchthaus oder im KZ verbringen mussten, die bleibende schwere psychische und physische Schäden davongetragen haben, die sich über Monate hinweg verstecken mussten und vieles andere mehr.

Nach dem jetzigen Gesetz erhalten rund 3 000 Menschen in Österreich diese Hilfe. Die Kosten belaufen sich auf jährlich rund 16 Millionen €. Das ergibt durchschnittlich einen Betrag pro Monat und Person von unter 450 €. Die Zahl jener, die die Zahlungen nach dem Opferfürsorgegesetz in Anspruch nehmen können, wird von Monat zu Monat geringer – 2010 wurden noch 1 884 Renten ausbezahlt –, auch die Zahl der Anträge für andere Leistungen sinkt kontinuierlich. Die durchschnittliche Verfahrensdauer hat je nach Bundesland bis zu 23 Monate betragen. Die AntragstellerInnen selbst sind heute


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