BundesratStenographisches Protokoll805. Sitzung / Seite 135

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17.00.2714. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 29. Februar 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz geändert wird (1648 d.B. und 1667 d.B. sowie 8678/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen zum 14. Punkt der Tagesordnung. Zur diesbezüglichen Debatte darf ich Herrn Staatssekretär Mag. Schieder sehr herzlich begrüßen. (Allgemeiner Beifall.)

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Lampel. – Bitte um den Bericht.

 


17.00.59

Berichterstatter Michael Lampel: Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 29. Februar 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher sogleich zur Antrag­stel­lung.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 13. März 2012 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Pisec. – Bitte.

 


17.01.42

Bundesrat Mag. Reinhard Pisec (FPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Dieses Bankwesen­gesetz, das eigentlich ein Österreichische-Volksbanken-AG-Gesetz, ein ÖVAG-Gesetz ist, ist wieder ein Beweis und ein Zeichen für das Hinterherarbeiten der Bundes­regierung und der Legislative. Es geht an der tatsächlichen Problematik des Bank­wesens in Österreich eigentlich vorbei, es beschäftigt sich nicht damit.

Die Österreicherinnen und Österreicher haben ein Anrecht darauf, dass sich der österreichische Staat endlich mit den Banken beschäftigt. Wir haben die Krise – wir haben ja heute schon öfter das Wort „Wirtschaftskrise“ gehört –, die Wirtschaftskrise findet schon vier Jahre lang statt. Wenn man sich mit der Vergangenheit beschäftigt, mit den Krisen der Vergangenheit, so ist zwar nicht die Ursache bei den Banken zu finden, aber zumindest der Anlass in den Banken zu sehen, da sie für die Krise letztlich der Auslöser sind: als Anlass, nicht als Ursache. Letztlich wird eine Krise dann zu Ende gehen, wenn die Banken endlich bereinigt sind.

Es ist höchste Zeit, dass hier der Gesetzgeber ordnungspolitisch eingreift und den Banken die eigentliche Kernaufgabe zuweist! Was ist eigentlich die Kernaufgabe der Banken für die Realwirtschaft? – Die Kernaufgabe ist die Zahlungssicherung, den Giroverkehr sicherzustellen, das Einlagengeschäft respektive das Anlagengeschäft und die Kreditwirtschaft. Das sind sinnvolle Tätigkeiten für die Volkswirtschaft, das ist sinnvoll für die Realwirtschaft, das ist die Kernaufgabe und der ursprüngliche Sinn der Banken. Die Bank ist ein Dienstleister.

Nicht Kernaufgabe der Bank ist diese sogenannte Zockerei, dieses sogenannte Asset Management, das absolut überbordend ist und in dem die österreichischen Banken permanent in Schieflage kommen. Daher ist es notwendig, dass hier der Staat ord­nungspolitisch endlich einmal eingreift und gesetzgeberische Voraussetzungen schafft,


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