Die schriftlichen Mitteilungen haben folgenden Wortlaut:
Liste der Anfragebeantwortungen (siehe S. 9)
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Schreiben des Bundeskanzlers betreffend Nominierung gemäß Art. 23c Abs. 5 B-VG:
„Bundeskanzleramt Österreich
Bundeskanzler
Herrn Präsidenten des Bundesrates
Parlament
Dr. Karl Renner-Ring 3
1017 Wien Wien, am 26. März 2012
Sehr geehrter Herr Präsident!
Gemäß Art. 23c Abs. 5 B-VG teile ich mit, dass die Bundesregierung im Rahmen der 135. Sitzung des Ministerrates am 20. März 2012 Herrn Dr. Ferdinand Maier anstelle von Herrn DI Johann Költringer zum österreichischen Mitglied des WSA nominiert hat.
Diese Nominierung erfolgte, nachdem Herr DI Johann Költringer sein Mandat im WSA zurückgelegt und die Landwirtschaftskammer Österreich mit Schreiben vom 28. Februar 2012 mitgeteilt hatte, Herrn Dr. Ferdinand Maier als Nachfolger zu benennen.
Die formelle Ernennung von Herrn Dr. Ferdinand Maier wird gemäß Art. 302 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU, nach Einholung einer Stellungnahme der Europäischen Kommission, mit qualifizierter Mehrheit durch den Rat der EU erfolgen. Mit der Ernennung ist im Mai zu rechnen.
Ich verbleibe mit der Bitte um Kenntnisnahme und freundlichen Grüßen
Beilagen: Lebenslauf Dr. Maier; Auszug aus dem Beschlussprotokoll des MR“
„BUNDESKANZLERAMT – BUNDESKANZLER
351.000/0011-I/4/12
Pkt. 15 des Beschl.Prot. 135
135. Sitzung des Ministerrates am 20. März 2012
15. Bericht des Bundeskanzlers, Zl. 405.828/0004-IV/5/12, betr. Wirtschafts- und Sozialausschuss (WSA); Nominierung von Dr. Ferdinand Maier an Stelle von DI Johann Költringer als österreichisches Mitglied.
Der Ministerrat beschließt im Sinne des Antrages.
Wien, 20. März 2012
Mag. LEITNER“
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Schreiben des Bundeskanzleramtes betreffend Aufenthalt von Mitgliedern der Bundesregierung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union:
„Bundeskanzleramt Österreich
Mag. Stephan Leitner
Ministerratsdienst Geschäftszahl: 350.200/0035-I/4/12
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