BundesratStenographisches Protokoll807. Sitzung / Seite 36

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sonderes Anliegen, und dafür möchte ich mich bei dir im Namen vieler Betroffenen sehr, sehr herzlich bedanken.

Im Sinne des aktiven Engagements in den Vereinten Nationen und des konsequenten Eintretens für Menschenrechte wurde Österreich am 20. Mai 2011 mit großer Mehrheit von der Generalversammlung der UNO in den Menschenrechtsrat der Vereinten Natio­nen in Genf gewählt. Dies ist ein großer Vertrauensbeweis auf der einen Seite und auf der anderen Seite sicherlich auch eine Anerkennung einer konsequenten Außenpolitik und eines persönlichen Engagements. Das, glaube ich, muss man hier auch betonen.

Aber jetzt zum Übereinkommen selbst und zu seinem Inhalt: Insgesamt haben bisher 88 Länder dieses Übereinkommen unterzeichnet. Österreich hat es im Jahr 2007 ge­tan. Fast 30 haben es durch Parlamentsbeschlüsse ratifiziert.

Dieses Übereinkommen gliedert sich im Wesentlichen in drei Teile, wobei sich der erste Teil mit den eigentlichen Verpflichtungen zum Schutz vor dem Verschwindenlas­sen befasst.

So heißt es im Artikel 1:

„(1) Niemand darf dem Verschwindenlassen unterworfen werden.

(2) Außergewöhnliche Umstände gleich welcher Art, sei es Krieg oder Kriegsgefahr, innenpolitische Instabilität oder ein sonstiger öffentlicher Notstand, dürfen nicht als Rechtfertigung für das Verschwindenlassen geltend gemacht werden.“

Artikel 2 lautet:

„Im Sinne dieses Übereinkommens bedeutet ‚Verschwindenlassen‘ die Festnahme, den Entzug der Freiheit, die Entführung oder jede andere Form der Freiheitsberaubung durch Bedienstete des Staates oder durch Personen oder Personengruppen, die mit Ermächtigung, Unterstützung oder Duldung des Staates handeln, gefolgt von der Wei­gerung, diese Freiheitsberaubung anzuerkennen, oder der Verschleierung des Schick­sals oder des Verbleibs der verschwundenen Person, wodurch sie dem Schutz des Gesetzes entzogen wird.“

Der zweite Teil enthält Verfahrensbestimmungen zur internationalen Überwachung der Verpflichtungen und Handhabung in der Praxis. Das dient dazu, die Praxis von Inhaf­tierungen an geheimen Orten, zum Beispiel in Geheimgefängnissen, sowohl präventiv als auch repressiv zu bekämpfen.

Das Übereinkommen sieht eine Unterwerfung unter alle Kontrollmechanismen vor, ins­besondere auch eine fakultative Individualbeschwerde und eine fakultative Staatenbe­schwerde.

Der dritte Teil enthält wie gewöhnlich die Schlussbestimmungen.

Ich persönlich bin davon überzeugt, dass dieses Abkommen, dessen Ratifizierung wir heute hier im Bundesrat beschließen, ein notwendiges und wichtiges Zeichen in der Staatengemeinschaft ist. Es ist auch ein Druckmittel gegenüber Regierungen und Re­gimen, sich mehr an die Menschenrechte zu halten und die Menschenrechte mehr zu respektieren.

Ich hoffe, dass möglichst viele Länder dieses Abkommen ratifizieren, und gehe von ei­ner einstimmigen Beschlussfassung in unserem Gremium aus. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Bundesräten der SPÖ.)

10.39


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag. Duzdar. Ich erteile ihr dieses.

 


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