BundesratStenographisches Protokoll807. Sitzung / Seite 37

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10.39.23

Bundesrätin Mag. Muna Duzdar (SPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Außenminister! Kollege Köberl ist ja schon sehr ausführlich auf das Inter­nationale Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen eingegangen. Ich möchte das jetzt nicht alles wiederholen.

Es geht bei diesem Abkommen vor allem um die Stärkung des Menschenrechts­schutzes innerhalb der internationalen Gemeinschaft, denn auch wenn es manchmal schwer zu glauben ist, so haben die Menschenrechte selbst auf dem europäischen und amerikanischen Kontinent in den letzten zehn Jahren auch Rückschritte verzeichnet. Wir waren in den neunziger Jahren schon einmal weiter.

Kollege Köberl ist hier auch auf die Vereinigten Staaten eingegangen, denn von der Bush-Administration wurde ja nach dem 11. September 2001 der sogenannte Krieg ge­gen den Terror verkündet. Und unter diesem Deckmantel sind eben viele Dinge pas­siert, von denen man in Europa gedacht hatte, dass sie schon längst der Vergangen­heit angehören.

Rechtsstaatliche Prinzipen wurden außer Kraft gesetzt, das Völkerrecht wurde gebro­chen, es wurden Folter und verschiedenste andere Methoden eingesetzt und Men­schen ohne rechtliche Grundlage in vielen Ländern festgenommen und in Geheimge­fängnisse gesteckt. Viele endeten ohne Anklage in Guantánamo, einem Ort fern von rechtsstaatlichen Prinzipien. Und obwohl US-Präsident Obama versprochen hat, Guan­tánamo zu sperren, zu schließen, werden weiterhin Gefangene ohne Anklage und oh­ne Urteil festgehalten und umstrittene Militärprozesse geführt, die meines Erachtens ei­ner Demokratie unwürdig sind.

Gerade in dieser Ära hat es einen österreichischen Sonderberichterstatter für Folter gegeben, nämlich Professor Manfred Nowak, welcher diese Entwicklung der Zurück­drängung der Menschenrechte schön dargelegt hat.

Ein erheblicher Rückschritt in diesem Bereich bestand ja vor allem auch im Versuch der Bush-Administration, mittels Rechtsgutachten und juristischer Spitzfindigkeiten Fol­ter und bestimme Foltermethoden zu legitimieren und zu rechtfertigen, um im „Krieg gegen den Terror“ eine leichtere Handhabe zu haben.

Der österreichische Sonderberichterstatter hat damals gesagt, dass es nicht sein kann, dass die Menschenrechtskonvention aufgeweicht wird, dass laut internationalem Recht Folter durch nichts zu rechtfertigen und jedenfalls illegal ist und dass sich eine Re­gierung, die sie billigt oder fördert, strafbar macht. Es ist heute – auch nach Manfred Nowak – historisch belegt, dass vonseiten der Bush-Administration Folter angeordnet wurde. Das UN-Abkommen, das wir heute beschließen, versucht, Entwicklungen die­ser Art einen Riegel vorzuschieben.

Nach einem Bericht im Europarat eines Abgeordneten des Schweizer Parlamentes soll es ja auch in Europa Geheimgefängnisse gegeben haben und geben. Mit diesem Ab­kommen sollen erstmals Gefängnisse dieser Art sowie auch die Überbringung von Ge­fangenen in andere Länder verboten werden.

Zehn Jahre später muss mit internationalen Rechtsschutzmaßnahmen verhindert wer­den, dass selbstverständlich gedachte Menschenrechte durch politische Vorhaben in irgendeiner Form aufgeweicht werden.

Gemäß diesem Abkommen sollen in Hinkunft alle Vertragspartner verpflichtet werden, das Verschwindenlassen unter Strafe zu stellen und Opfern Wiedergutmachung und Entschädigung zu leisten. Damit schaffen die Vereinten Nationen erstmals auch einen Kontrollmechanismus, um die Umsetzung dieses Abkommens zu überwachen und all­fällige Verstöße dagegen zu ahnden.

 


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