1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Danke für die Berichte.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist als Erster Herr Bundesrat Köberl. Ich erteile ihm dieses.
10.32
Bundesrat Günther Köberl (ÖVP, Steiermark): Geschätzte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister und Vizekanzler! Meine geschätzten Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte im ersten Dreierblock der außenpolitischen Themen auf den ersten Punkt eingehen, wo es um das Verschwindenlassen von Personen geht.
Wohl alle von uns haben schon Situationen erlebt, sei es mit Kindern, sei es mit anderen Familienangehörigen oder sei es mit Freunden oder Bekannten, wo diese kurzzeitig nicht auffindbar waren. Erinnern wir uns gemeinsam, wie es uns dabei ergangen ist! Diese Fälle sind in der Regel alle gut ausgegangen und haben sich aufgeklärt. Aber in der momentanen Situation erlebt man eine persönliche Betroffenheit, und man kann erahnen, wie es Menschen geht, die Familienangehörige, Freunde oder Bekannte für immer verschwunden wissen.
Viele siedeln dieses Thema „Verschwindenlassen von Personen“ in den siebziger oder achtziger Jahren bei diversen süd- oder lateinamerikanischen Diktaturen oder Schreckensregimen wie den Roten Khmer an, wo es gang und gäbe war, Menschen systematisch verschwinden zu lassen, Menschen zu ermorden oder einfach ihre Identität zu vernichten.
Wenn man sich damit aber näher befasst, dann wird man anhand der vorliegenden Zahlen feststellen, dass es erschreckend und erschütternd ist, was in den letzten Jahren und heute noch weltweit passiert. Laut einer UN-Statistik sind in den letzten zehn Jahren unter diesem Titel etwa 30 000 bis 50 000 Menschen verschwunden. Das muss man sich vorstellen! – Man wird es kaum glauben – und das in über der Hälfte der Mitgliedsländer der Vereinten Nationen! Dies bedeutet, dass sich dieses Problem nicht auf einige Länder oder auf ein Land konzentriert, sondern sehr viele Länder weisen solche Fälle auf.
Demokratische Länder wie Mexiko zeigen alarmierende Zahlen. Allein in den letzten fünf Jahren gab es dort rund 3 000 bis 5 000 Fälle, wo Personen einfach verschwunden sind. Erst auf Druck und aufgrund der öffentlichen Diskussion hat sich die Regierung jetzt bereit erklärt, diese Fälle zu untersuchen.
Aus Ländern wie China, Weißrussland und Tschetschenien gibt es dazu erst gar keine offiziellen Zahlen und Angaben.
Aber auch der selbsternannte „Hort der Demokratie“ – ich möchte das so formulieren –, die Vereinigten Staaten von Amerika, spielen dabei eine unrühmliche Rolle. In den letzten Jahren ist es mehr und mehr gängige Praxis geworden, dass unter dem Vorwand der sogenannten Terrorbekämpfung terroraktverdächtige Menschen, wie es heißt, verschleppt wurden, in Geheimgefängnissen gehalten oder gefoltert wurden oder einfach verschwunden sind.
Dass da auch Mitgliedsländer der Europäischen Union mitgespielt haben, indem Verhöre in sogenannten Geheimgefängnissen stattgefunden haben, ist besonders bedauerlich und zu kritisieren.
Der internationale Schutz der Menschenrechte ist traditionell ein Schwerpunkt der österreichischen Außenpolitik und ist dir, geschätzter Herr Bundesminister, immer ein be-
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