BundesratStenographisches Protokoll807. Sitzung / Seite 43

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Das zeigt, dass das Land Niederösterreich immer wieder bemüht ist, nationale, inter­nationale Organisationen, Institutionen in unser Land und auch aufs Land zu holen, ob das jetzt das Institute of Science and Technology Austria in Klosterneuburg ist, ob das MedAustron, ein Strahlentherapie- und Forschungszentrum in Wiener Neustadt, ist oder eben die Anti-Korruptionsakademie in Laxenburg.

Das ist ein Beispiel dafür, dass es möglich ist, wenn Bund und Land zusammenarbei­ten, internationale und nationale Institute regional anzusiedeln. Ich glaube, es sollte uns hier im Bundesrat immer wichtig sein, weil wir Vertreter der Regionen sind, dass zentrale Stellen, dass Headquarters auch dezentral im gesamten Bundesgebiet plat­ziert werden können, dass wir diese Regionalisierung der Zentralstellen entsprechend forcieren und fördern. Das Land Niederösterreich und der Bund gehen gemeinsam diesen Weg, internationale Institutionen nach Österreich zu holen. Bitte, unterstützen wir diesen Weg gemeinsam! (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen sowie des Bundesra­tes Zangerl.)

11.07


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates erfolgt ge­trennt.

Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 29. März 2012 betreffend das Internationale Übereinkommen zum Schutz aller Perso­nen vor dem Verschwindenlassen.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit ange­nommen.

Nun gelangen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 29. März 2012 betreffend eine Erklärung der Republik Österreich über den Einspruch gegen den Beitritt der Republik Usbekistan zum Übereinkommen zur Befreiung auslän­discher öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit ange­nommen.

Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 29. März 2012 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der In­ternationalen Anti-Korruptionsakademie (IACA) über den Amtssitz der Internationalen Anti-Korruptionsakademie in Österreich.

Da der gegenständliche Beschluss Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbe­reiches der Länder regelt, bedarf dieser der Zustimmung des Bundesrates gemäß Ar­tikel 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung, gegen den vorliegenden Beschluss des Na­tionalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite