BundesratStenographisches Protokoll807. Sitzung / Seite 141

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Im Wesentlichen ist es so: Je nach Dauer wird diese Steuer abgegolten; es wird nicht abgegolten das rechtswidrige Zustandekommen des Vermögens. Sprich: Ist der Hin­tergrund Geldwäsche oder noch ärgere Sachen, so ist das nie abgegolten, sondern nur die abgabenrechtliche Dimension.

Noch ein Detail: Es werden übrigens der Wert zum Ende 2010 und jener zum En­de 2012 verglichen, der jeweils höhere auf dem Konto wird dann der Besteuerung unterzogen. Damit wird verhindert, dass Leute jetzt noch in der Zwischenzeit quasi die Hälfte ihres Kontos abräumen; es wird automatisch der höhere Wert herangezogen.

Ein Rechenbeispiel: Wenn einer oder eine 8 Millionen € in der Schweiz liegen hat, dann muss er oder sie 38 Prozent davon an Abgeltungssteuer zahlen. Das sind bei 8 Millionen € ungefähr 3 Millionen € Steuern an Österreich.

Wir wissen jetzt nicht, ob es wenige große oder viele kleinere Vermögen sind. Es ist eher davon auszugehen, dass auch einige große dabei sind, und daraus errechnet sich das Potential.

Ich sage noch einmal: Die eine Milliarde €, die wir steuertechnisch eingestellt haben, die wir budgetiert haben, ist damit gesichert. Wenn es wesentlich mehr ist und die tatsächlichen Gelder in der Schweiz höher sind als unsere Schätzungen, dann wird es auch mehr sein. Allerdings: Wir bewegen uns hier im Bereich von Schätzungen, aber ich gehe davon aus, dass diese eine Milliarde € kommt.

Eine technische Anmerkung noch und dann noch eine politische dazu. – Der zweite Punkt ist: nicht nur in die Vergangenheit, sondern auch in die Zukunft. Jedes Kapital­einkommen auf einem Schweizer Konto wird in Zukunft 25 Prozent KESt zahlen, so wie jedes Kapitaleinkommen in Österreich. Hier ist absolute Gleichheit. Daher besteht von diesem Steuerpunkt aus für das Schweizer Konto im Vergleich zu österreichischen Konten auch kein Vorteil mehr.

Am Schluss noch zu der moralischen Diskussion. Ich habe jetzt nachgelesen, was Kol­lege Hämmerle heute gemeint hat, nämlich dass es am gescheitesten wäre, das Bank­geheimnis abzuschaffen. – Das würde uns nichts nützen, denn es geht um das Schweizer Bankgeheimnis! Wir können bei aller Macht des Bundesrates hier in Ös­terreich nicht das Schweizer Bankgeheimnis abschaffen! (Heiterkeit bei SPÖ und ÖVP.) Wir können nur international weiter darauf dringen, dass Steueroasen trocken­gelegt werden. Solange die Schweizer dieses Bankgeheimnis haben, brauchen wir die­sen Umweg. – Punkt eins.

Punkt zwei: Wir können weiterhin sagen, wir machen nicht dieses Abkommen, sondern wir dringen auf vollständige Verfolgung. Nur: Mit dem Schweizer Bankgeheimnis wer­den wir nichts erfahren; und der, der sein Schwarzgeld in der Schweiz liegen hat, wird all denen, die sagen: Macht nicht das Abkommen!, auf die Schulter klopfen und sagen: Danke dir, dann brauche ich weiterhin nichts zu zahlen.

Bei der Frage, ob einer mit 8 Millionen € 3 Millionen € an den österreichischen Staat – endlich Steuergerechtigkeit vollziehend – zahlen muss oder weiterhin nichts zahlt, ha­be ich entschieden: Lieber 3 Millionen € von dem Steuerhinterzieher als weiterhin nichts.

Das ist die Entscheidung aus Gerechtigkeit und für das Budget. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

17.47


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

 


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